Mietrecht in Spanien – Wohnraum, Geschäftsraum und touristische Vermietung auf Teneriffa

Das spanische Mietrecht zeichnet sich durch starken Mieterschutz, regional differenzierte Sondergesetze und besondere Konstellationen wie die touristische Kurzzeitvermietung aus. Eine fundierte Vertragsgestaltung beugt typischen Risiken bei Vermietung und Anmietung vor.

Eigenarten des spanischen Mietrechts

Das spanische Mietrecht ist durch starken Mieterschutz mit gesetzlichen Mindestlaufzeiten von Wohnraum-Mietverhältnissen geprägt. Geschäftsraummietverträge unterliegen demgegenüber weitgehender Vertragsfreiheit. Hinzu kommen regional differenzierte Sondergesetze sowie besondere Konstellationen wie die touristische Kurzzeitvermietung mit Lizenzpflicht auf den Kanaren.

In der Praxis treten zahlreiche Mischformen auf, etwa der Traspaso bei Geschäftsräumen oder Mietkaufmodelle, die nicht ausschließlich dem Mietrecht unterliegen.

Leistungsumfang

Wohnraummiete

  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen für Wohnraum
  • Beratung zu Rechten und Pflichten von Vermietern und Mietern
  • Beratung zu Mieterhöhungen und gesetzlichen Obergrenzen
  • Beratung bei Beendigung von Mietverhältnissen, Aufhebungsverträge
  • Räumungsklagen wegen Nichtzahlung der Miete

Geschäftsraummiete

  • Erstellung und Prüfung von Geschäftsraummietverträgen
  • Beratung zu Traspaso und Mischverträgen
  • Vertragsgestaltung bei langfristigen Bindungen

Touristische Kurzzeitvermietung

  • Beratung zur Lizenzpflicht (Vivienda Vacacional / LSU) auf den Kanaren
  • Vertragsgestaltung für die touristische Vermietung
  • Steuerliche Begleitung in Kooperation mit spezialisierten Steuerberatern

Schutz gegen illegale Hausbesetzung (Okupas)

  • Beratung zu präventiven Maßnahmen
  • Sofortmaßnahmen innerhalb der 48-Stunden-Frist
  • Gerichtliche Räumungsverfahren

Steuerservice für Vermietungseinkünfte

Einkünfte aus Vermietung in Spanien sind in Spanien steuerpflichtig, auch wenn der Vermieter seinen festen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz hat. Versäumte Anmeldungen werden regelmäßig nachträglich vom spanischen Finanzamt eingefordert, oft samt Strafzahlung. In Kooperation mit einem spezialisierten Steuerberater wird die laufende steuerliche Begleitung sichergestellt.

Streitige Auseinandersetzungen

Außergerichtliche Streitbeilegung steht im Vordergrund – nicht jeder Konflikt rechtfertigt jahrelange Prozessführung. Ist eine gerichtliche Klärung dennoch unvermeidbar, erfolgt die Vertretung vor allen spanischen Gerichten.

Häufige Fragen

Welche Pflichten haben Mietvertragsparteien nach spanischem Recht?

Nach Artikeln 1554 und 1555 des Código Civil ist der Vermieter zur Übergabe und Überlassung der Mietsache, der Mieter zur vereinbarungsgemäßen Mietzahlung und sorgfältigen Behandlung der Mietsache verpflichtet.

Ist ein mündlicher Mietvertrag in Spanien wirksam?

Ja, grundsätzlich kann ein Mietvertrag mündlich abgeschlossen werden. In der Praxis ist davon dringend abzuraten, da mündliche Vereinbarungen im Streitfall bewiesen werden müssen. Schriftliche, vorab geprüfte Verträge reduzieren das Risiko erheblich.

Wie viele Monatsmieten dürfen im Voraus verlangt werden?

Bei Wohnraummietverträgen darf nach spanischem Recht nur eine Monatsmiete im Voraus verlangt werden. Klauseln über drei, sechs oder zwölf Monate Vorausmiete sind unwirksam.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Bei Wohnraummiete ist eine Kaution von einer Monatsmiete zulässig, bei Geschäftsraummiete von zwei Monatsmieten. Zusätzliche Sicherheiten können in beiden Fällen vereinbart werden.

Gilt für eine Wohnung mit Homeoffice das Wohn- oder das Geschäftsraummietrecht?

Wenn die berufliche Tätigkeit innerhalb der Wohnräume ausgeübt wird, richtet sich das Mietverhältnis nach Wohnmietrecht.