KANZLEI BEYER
Rechtsgebiete

Mietrecht in Spanien: Wohnraum, Geschäftsraum und touristische Vermietung

Das spanische Mietrecht kennt starken Mieterschutz, Mindestlaufzeiten und Regeln für die touristische Vermietung. Wir gestalten und prüfen Mietverträge und vertreten Sie im Streit.

Katasterplan (Ausschnitt)

Ansprech­partner

Philipp Beyer

Rechtsanwalt & Abogado

Philipp Beyer ist als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin und als Abogado bei der Anwaltskammer von Santa Cruz de Tenerife zugelassen.

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Eigenarten des spanischen Mietrechts

Das spanische Mietrecht ist durch starken Mieterschutz mit gesetzlichen Mindestlaufzeiten von Wohnraum-Mietverhältnissen geprägt.

Geschäftsraummietverträge unterliegen demgegenüber weitgehender Vertragsfreiheit. Hinzu kommen regional differenzierte Sondergesetze sowie Sonderfälle wie die touristische Kurzzeitvermietung mit Lizenzpflicht auf den Kanaren.

In der Praxis treten zahlreiche Mischformen auf, etwa der Traspaso bei Geschäftsräumen oder Mietkaufmodelle, die nicht ausschließlich dem Mietrecht unterliegen.

Leistungs­umfang

Wohnraummiete

  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen für Wohnraum
  • Beratung zu Rechten und Pflichten von Vermietern und Mietern
  • Beratung zu Mieterhöhungen und gesetzlichen Obergrenzen
  • Beratung bei Beendigung von Mietverhältnissen, Aufhebungsverträge
  • Räumungsklagen wegen Nichtzahlung der Miete

Geschäftsraummiete

  • Erstellung und Prüfung von Geschäftsraummietverträgen
  • Beratung zu Traspaso und Mischverträgen
  • Vertragsgestaltung bei langfristigen Bindungen

Touristische Kurzzeitvermietung

  • Beratung zur Lizenzpflicht (Vivienda Vacacional / LSU) auf den Kanaren

Steuer­service für Vermietungs­einkünfte

Einkünfte aus Vermietung in Spanien sind dort steuerpflichtig, auch wenn der Vermieter seinen festen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz hat. Versäumte Anmeldungen werden regelmäßig nachträglich vom Finanzamt eingefordert, oft samt Strafzahlung. Für die laufenden Steuererklärungen arbeiten wir mit einem spezialisierten Steuerberater zusammen.

Streitige Aus­einander­setzungen

Für uns steht die außergerichtliche Streitbeilegung im Vordergrund; nicht jeder Konflikt rechtfertigt jahrelange Prozessführung. Ist eine gerichtliche Klärung dennoch unvermeidbar, vertreten wir Sie vor allen spanischen Gerichten, von der Räumungsklage wegen Nichtzahlung (desahucio ) bis zur Rückforderung einer einbehaltenen Kaution.

Festpreis

Miet­vertrags­prüfung

Was unterschreiben Sie, oder was haben Sie bereits unterschrieben? Wir prüfen Ihren Mietvertrag nach spanischem Recht und antworten in einer schriftlichen Stellungnahme.

Mietvertragsprüfung

Häufige Fragen

Welche Pflichten haben Mietvertragsparteien nach spanischem Recht?

Nach Artikeln 1554 und 1555 des Código Civil ist der Vermieter zur Übergabe und Überlassung der Mietsache, der Mieter zur vereinbarungsgemäßen Mietzahlung und sorgfältigen Behandlung der Mietsache verpflichtet.

Ist ein mündlicher Miet­vertrag in Spanien wirksam?

Ja, grundsätzlich kann ein Mietvertrag mündlich abgeschlossen werden. In der Praxis ist davon dringend abzuraten, da mündliche Vereinbarungen im Streitfall bewiesen werden müssen. Schriftliche, vorab geprüfte Verträge reduzieren das Risiko erheblich.

Wie viele Monatsmieten dürfen im Voraus verlangt werden?

Bei Wohnraummietverträgen darf nach spanischem Recht nur eine Monatsmiete im Voraus verlangt werden. Klauseln über drei, sechs oder zwölf Monate Vorausmiete sind unwirksam.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Bei Wohnraummiete ist eine Kaution von einer Monatsmiete zulässig, bei Geschäftsraummiete von zwei Monatsmieten. Zusätzliche Sicherheiten können in beiden Fällen vereinbart werden.

Gilt für eine Wohnung mit Homeoffice das Wohn- oder das Geschäftsraummietrecht?

Wenn die berufliche Tätigkeit innerhalb der Wohnräume ausgeübt wird, richtet sich das Mietverhältnis nach Wohnmietrecht.

Kontakt

Der erste Schritt kostet nichts.

Im Orientierungsgespräch klären wir, ob wir Ihr Anliegen übernehmen und was es kostet. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Falls erhalten Sie in der Erstberatung.

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