Zwei Rechtssysteme. Eine Kanzlei.
Die Schnittstelle zwischen deutschem und spanischem Recht ist kein theoretisches Konstrukt, sondern mein tägliches Handwerk. Als Rechtsanwalt mit doppelter Zulassung — Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin sowie des Ilustre Colegio de Abogados de Santa Cruz de Tenerife — biete ich Ihnen die Sicherheit, die Sie bei Investitionen und Rechtsfragen im Ausland benötigen. Ich verstehe nicht nur die Gesetzestexte beider Länder, sondern navigiere Sie sicher durch die bürokratischen Strukturen direkt vor Ort auf Teneriffa.
Medienpräsenz
Für die Berichterstattung zum Immobilienrecht auf den Kanaren stehe ich wiederholt als fachlicher Ansprechpartner zur Verfügung — im TV-Format „Achtung Abzocke" auf Kabel 1 unter anderem zu Timesharing und weiteren Nutzungsformen von Ferienimmobilien.

Meine Arbeitsweise
Jede Beratung beginnt mit einer sorgfältigen Analyse der rechtlichen und tatsächlichen Ausgangslage. Ich arbeite an der Schnittstelle zwischen deutschem und spanischem Recht und lege Wert auf klare Strukturen, belastbare Entscheidungsgrundlagen und eine realistische Einschätzung von Risiken.
Die Begleitung erfolgt persönlich — von der rechtlichen Prüfung bis zur Umsetzung vor Ort, in Abstimmung mit Notaren, Behörden und weiteren Beteiligten.
Seit über 20 Jahren spezialisiere ich mich auf Immobilienrecht und Erbrecht auf Teneriffa. Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland, bin ich in Spanien als Abogado tätig.
Warum Mandanten mir vertrauen
Doppelte Zulassung
Als Rechtsanwalt (RAK Berlin) und spanischer Abogado (ICATF) biete ich vollumfängliche Rechtssicherheit in zwei Sprachen und zwei Rechtssystemen.
Über 20 Jahre Standorterfahrung
Ich kenne die spezifischen bürokratischen Strukturen und Register auf Teneriffa aus zwei Jahrzehnten täglicher Praxis.
Absolute Unabhängigkeit
Meine Beratung ist ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet — ohne eigene wirtschaftliche Interessen und ohne Bindung an Makler, Banken oder Bauträger.
Persönliches Direktmandat
Sie kommunizieren in jedem Schritt Ihres Falls direkt und persönlich mit mir — keine anonyme Massenabfertigung.
Werdegang & Qualifikationen
01 Zulassungen zur Anwaltschaft
- Deutschland · Rechtsanwaltskammer Berlin
- Spanien · Ilustre Colegio de Abogados de Santa Cruz de Tenerife (ICATF) · Colegiado 4350
02 Beruflicher Werdegang
- Gründung Kanzlei Beyer, Tenerife — Immobilienrecht · Mietrecht · Erbrecht
- Pflichtverteidiger der Anwaltskammer Tenerife — Ilustre Colegio de Abogados de Santa Cruz de Tenerife
- Kanzlei Schmidt, Tenerife — Immobilienrecht · Strafrecht · Zivilrecht
- Kanzlei Hernández Suarez, Tenerife — Immobilienrecht · Mietrecht · Zivilrecht
- Kanzlei Ruchniewicz, Berlin — Immobilienrecht · Erbrecht · Zivilrecht
- Auslandsstandesamt Berlin
- Staatsanwaltschaft Berlin
- Landgericht Berlin, Zivilkammer
- Studium der Rechtswissenschaften — Berlin und Potsdam · Fachanwaltslehrgänge Erbrecht und Arbeitsrecht
03 Verhandlungssprachen
- Deutsch · Spanisch · Englisch
04 Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Ilustre Colegio de Abogados de Santa Cruz de Tenerife (ICATF)
- Deutsch-Spanische Juristenvereinigung e.V.
Ein Gespräch ist der Anfang
Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Immobilien- oder Erbrecht auf Teneriffa benötigen, erläutere ich Ihnen gern, wie ich Sie in Ihrer konkreten Situation unterstützen kann.