Ratgeber
Strukturierte Beiträge zum spanischen Immobilien- und Erbrecht sowie zur Mandatspraxis auf Teneriffa.
Die rechtliche Beratung in Spanien erfordert die Berücksichtigung spanischer Vorschriften sowie praktischer Abläufe vor Ort. Die folgenden Beiträge ordnen typische Fragestellungen aus dem Immobilien- und Erbrecht sowie aus der Mandatsführung strukturiert ein.
Immobilienrecht auf Teneriffa
Der Immobilienerwerb in Spanien folgt eigenen Regeln: Grundbuch und Kataster sind getrennte Register mit häufig abweichenden Angaben, und das Wohnungseigentums- sowie Mietrecht unterliegt staatlichen, autonomen und kommunalen Vorschriften. Steuerlich relevant sind insbesondere Grundsteuer (IBI), Wertzuwachssteuer (Plusvalía Municipal) und für Nichtresidenten die jährliche Einkommensteuererklärung (IRNR).
- Steuerresidenz beim Immobilienverkauf
- Kurzzeitvermietung: Depósito und Jahresmeldung
- Steuerpflichten für nichtresidente Immobilieneigentümer
Erbrecht und Nachfolge
Erbrechtliche Fragen mit Spanien-Bezug betreffen die Nachfolgeplanung vor dem Erbfall — Testament, Pflichtteil, Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung — ebenso wie die anschließende Abwicklung. Anders als in Deutschland fällt die Erbschaft nicht automatisch an, sondern wird durch einen notariellen Akt der Erbschaftsannahme (aceptación de herencia) ausdrücklich angenommen; auf den Kanarischen Inseln gelten zudem eigene Freibeträge und Tarife der spanischen Erbschaftssteuer (ISD).
Mandatspraxis in Spanien
Die Mandatspraxis in Spanien ist für deutschsprachige Mandanten durch die internationale Konstellation geprägt: räumliche Distanz, Sprachgrenzen und das Zusammenspiel zweier Rechtsordnungen. Im Mittelpunkt steht regelmäßig die Frage, wie eine Angelegenheit aus Deutschland heraus rechtssicher gesteuert werden kann — über Vollmachten, NIE-Nummer und beglaubigte Übersetzungen bis zur Vertretung gegenüber Notaren und Behörden vor Ort.
Alle Beiträge
Immobilienverkauf auf Teneriffa: Warum der Nachweis der Steuerresidenz bares Geld wert ist
Beim Verkauf einer Immobilie auf den Kanaren behält das Finanzamt 3 % des Kaufpreises ein, sofern der Verkäufer nicht als Steuerresident anerkannt ist. Welche Bescheinigung der Notar verlangt und wie der Einbehalt vermieden wird.
Spanien: Neue Jahresmeldung für Kurzzeitvermietung — „Depósito" wird Pflicht, sobald eine NRUA existiert
Für Ferienvermietungen über Online-Plattformen gilt eine neue Pflicht: Sobald eine NRUA vergeben wurde, ist jährlich ein Depósito beim zuständigen Register zu hinterlegen — auch ohne Vermietung.
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer auf den Kanarischen Inseln: Aktuelle Regelungen und Auswirkungen
Die Kanarischen Inseln gewähren seit der Reform 2023 weitreichende Steuerermäßigungen — bis zu 99,9 % für nahe Angehörige. Ein Überblick über die aktuelle Rechtslage.
Steuerpflichten für nichtresidente Immobilieneigentümer in Spanien
Wer als Nichtresident eine Immobilie auf den Kanaren besitzt, unterliegt steuerlichen Pflichten — auch ohne Vermietung. Versäumnisse führen schnell zu Mahnungen und Bußgeldern.
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