Ratgeber

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Strukturierte Beiträge zum spanischen Immobilien- und Erbrecht sowie zur Mandatspraxis auf Teneriffa.

Die rechtliche Beratung in Spanien erfordert die Berücksichtigung spanischer Vorschriften sowie praktischer Abläufe vor Ort. Die folgenden Beiträge ordnen typische Fragestellungen aus dem Immobilien- und Erbrecht sowie aus der Mandatsführung strukturiert ein.

Immobilienrecht auf Teneriffa

Der Immobilienerwerb in Spanien folgt eigenen Regeln: Grundbuch und Kataster sind getrennte Register mit häufig abweichenden Angaben, und das Wohnungseigentums- sowie Mietrecht unterliegt staatlichen, autonomen und kommunalen Vorschriften. Steuerlich relevant sind insbesondere Grundsteuer (IBI), Wertzuwachssteuer (Plusvalía Municipal) und für Nichtresidenten die jährliche Einkommensteuererklärung (IRNR).

Erbrecht und Nachfolge

Erbrechtliche Fragen mit Spanien-Bezug betreffen die Nachfolgeplanung vor dem Erbfall — Testament, Pflichtteil, Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung — ebenso wie die anschließende Abwicklung. Anders als in Deutschland fällt die Erbschaft nicht automatisch an, sondern wird durch einen notariellen Akt der Erbschaftsannahme (aceptación de herencia) ausdrücklich angenommen; auf den Kanarischen Inseln gelten zudem eigene Freibeträge und Tarife der spanischen Erbschaftssteuer (ISD).

Mandatspraxis in Spanien

Die Mandatspraxis in Spanien ist für deutschsprachige Mandanten durch die internationale Konstellation geprägt: räumliche Distanz, Sprachgrenzen und das Zusammenspiel zweier Rechtsordnungen. Im Mittelpunkt steht regelmäßig die Frage, wie eine Angelegenheit aus Deutschland heraus rechtssicher gesteuert werden kann — über Vollmachten, NIE-Nummer und beglaubigte Übersetzungen bis zur Vertretung gegenüber Notaren und Behörden vor Ort.

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