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| Mandatspraxis

Anwalt in Spanien aus Deutschland beauftragen: So funktioniert die Fernmandatierung

Immobilienkauf oder Erbschaft auf Teneriffa aus Deutschland regeln — ohne Anreise. Wie die Fernmandatierung abläuft: digitale Unterschrift, sicherer Unterlagenaustausch, Vollmacht beim deutschen Notar.

Wer von Deutschland, Österreich oder der Schweiz aus eine Immobilie auf Teneriffa erwirbt, einen Nachlass auf den Kanaren regelt oder einen Mietvertrag prüfen lassen möchte, steht vor einer praktischen Frage: Muss ich dafür anreisen? Die Antwort ist nein. Wie die Fernmandatierung in der Praxis abläuft — von der ersten Anfrage bis zum Notartermin.

Kann ich einen Anwalt in Spanien beauftragen, ohne anzureisen?

Ja. Weder das spanische noch das deutsche Berufsrecht verlangt für die Mandatserteilung eine persönliche Anwesenheit. Die Mandats- und Vergütungsvereinbarung kann elektronisch geschlossen werden; die Kommunikation läuft per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz. Auch der spätere Notartermin in Spanien lässt sich ohne Anreise bewältigen — dazu unten mehr.

In der Kanzlei Beyer ist der gesamte Ablauf darauf ausgelegt: Bei umfassenderen Mandaten — etwa Immobilienkauf oder Erbschaftsannahme — erhalten Sie die Mandatsvereinbarung als vorbereitetes Dokument per E-Mail und unterzeichnen direkt im Browser — auch am Smartphone, ohne Benutzerkonto, ohne Drucker und ohne Postversand. Details zur eingesetzten Technik finden Sie auf der Seite Datenschutz und digitale Infrastruktur.

Ist eine digitale Unterschrift unter der Mandatsvereinbarung rechtsgültig?

Für den Anwaltsvertrag gilt in Spanien wie in Deutschland Formfreiheit — er kann grundsätzlich sogar mündlich geschlossen werden. Die elektronische Signatur dient hier also nicht der Einhaltung einer Formvorschrift, sondern der Dokumentation und Beweissicherung. Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 stellt seit dem 1. Juli 2016 unionsweit klar, dass einer elektronischen Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden darf, weil sie elektronisch vorliegt (Art. 25 eIDAS-VO).

Beim Signaturvorgang der Kanzlei entsteht zusätzlich ein Prüfprotokoll, das jeden Schritt mit Zeitstempel, E-Mail-Verifizierung und einer kryptographischen Prüfsumme des Dokuments festhält. Beide Seiten erhalten nach Abschluss das unterzeichnete Exemplar samt diesem Nachweis.

Wie übermittle ich Unterlagen sicher an die Kanzlei?

Nicht per unverschlüsselter E-Mail — sondern über das Mandantenportal der Kanzlei. Sie erhalten einen persönlichen, zeitlich befristeten Link und laden Ausweiskopien, Verträge oder Nachlassunterlagen direkt hoch; eine Registrierung ist nicht erforderlich. Die Daten liegen auf einem kanzleieigenen Server in Nürnberg und verlassen die EU nicht. Denselben Weg nutzt die Kanzlei in Gegenrichtung für Vertragsentwürfe, Notarurkunden und Schriftsätze.

Wie funktioniert der Notartermin in Spanien, wenn ich nicht anreise?

Über eine Vollmacht . Sie bevollmächtigen den Anwalt, Sie beim spanischen Notartermin zu vertreten — etwa bei der Beurkundung des Kaufvertrags oder der Erbschaftsannahme. Den Entwurf der Vollmacht mit dem erforderlichen Befugniskatalog erstellt die Kanzlei und stimmt ihn mit dem Notariat ab; beurkunden lassen können Sie die Vollmacht bequem bei einem Notar an Ihrem Wohnort in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Für die Verwendung in Spanien benötigt die deutsche Notarurkunde eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Welche Stelle sie erteilt und wie lange das dauert, hängt vom Bundesland ab — Einzelheiten im Beitrag Apostille für Spanien. Häufig wird daneben eine spanische Steueridentifikationsnummer benötigt; die Wege dorthin beschreibt der Beitrag zur NIE-Nummer.

Welche Schritte durchläuft die Fernmandatierung konkret?

Der typische Ablauf in vier Schritten:

SchrittIhr HandlungsortDokument / Stelle
1. MandatierungZu Hause — Unterzeichnung digital im BrowserMandats- und Vergütungsvereinbarung
2. UnterlagenZu Hause — Upload über das MandantenportalAusweiskopien, Verträge, Nachlassunterlagen
3. Vollmacht (falls Notartermin nötig)Notar an Ihrem WohnortVollmacht (Poder) mit Apostille
4. AbwicklungKeine Anreise erforderlichNotariat, Agencia Tributaria, Registro de la Propiedad

Am Anfang steht Ihre Anfrage: Sie schildern Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder telefonisch und erhalten kurzfristig eine erste Orientierung. Passt der Rahmen, bereitet die Kanzlei die Mandatsvereinbarung mit den Eckdaten Ihres Falls vor — bei überschaubaren Anliegen wie einer Mietvertragsprüfung als kompaktes Kurzmandat von zwei Seiten, bei umfassenderen Mandaten als ausführliche Vereinbarung. Sie ergänzen Ihre Kontaktdaten und unterzeichnen im Browser; anschließend übermitteln Sie die benötigten Unterlagen über das Mandantenportal.

Ist für Ihren Fall ein Notartermin in Spanien erforderlich, beurkunden Sie zunächst eine Vollmacht bei einem Notar an Ihrem Wohnort und lassen die Urkunde mit der Apostille versehen. Den Termin in Spanien nimmt anschließend der Anwalt für Sie wahr. Über den Fortgang werden Sie laufend unterrichtet; das Honorar richtet sich nach der vorab geschlossenen Vereinbarung, deren Konditionen vor Mandatsbeginn feststehen (Überblick unter Honorar).

Worauf sollte ich bei der Fernbeauftragung achten?

Auf drei Dinge. Erstens die Zulassung: Ein in Spanien zugelassener Abogado darf dort umfassend beraten und vertreten; die zusätzliche deutsche Zulassung als Rechtsanwalt erleichtert die Einordnung grenzüberschreitender Fragen, ersetzt aber keine deutsche Steuerberatung. Zweitens die Kommunikationswege: Vertrauliche Mandatsunterlagen gehören nicht in unverschlüsselte E-Mails — fragen Sie, wie die Kanzlei den Dokumentenaustausch organisiert. Drittens die Kostentransparenz: Die Vergütung sollte vor Mandatsbeginn schriftlich vereinbart sein, einschließlich der Frage, welche Leistungen umfasst sind und welche gesondert abgerechnet werden.

Häufige Fragen

Muss die Vollmacht im Original nach Spanien geschickt werden?Ja. Das spanische Notariat benötigt die Ausfertigung der Vollmacht mit Apostille im Original — ein Scan oder eine Kopie genügt für die Beurkundung nicht. Sie senden die Urkunde per Einschreiben oder Kurier an die Kanzlei; für die inhaltliche Vorabprüfung durch das Notariat reicht zunächst ein Scan.
Was kostet die Apostille für die Vollmacht?Die Apostille selbst ist eine Verwaltungsgebühr und liegt in Deutschland je nach Bundesland meist im niedrigen zweistelligen Eurobereich; hinzu kommen die üblichen Notarkosten für die Beurkundung der Vollmacht. Welche Stelle zuständig ist und wie lange die Erteilung dauert, beschreibt der Beitrag Apostille für Spanien.
Gilt der Ablauf auch für Österreich und die Schweiz?Ja. Beide Staaten sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens. Die Vollmacht wird beim Notar am Wohnort beurkundet; die Apostille erteilt in Österreich das für den Notar zuständige Gericht, in der Schweiz die Staatskanzlei des jeweiligen Kantons. Der übrige Ablauf — digitale Mandatierung, Mandantenportal, Vertretung beim spanischen Notartermin — ist identisch.
Wie lange dauert es von der Anfrage bis zum Notartermin?Die Mandatsvereinbarung ist meist am selben Tag unterzeichnet. Den Zeitrahmen bestimmt in der Praxis die Vollmacht: Notartermin am Wohnort, Erteilung der Apostille und Postweg nach Teneriffa. Realistisch sind — je nach Terminlage bei Notariat und Apostillenstelle — insgesamt etwa zwei bis vier Wochen.
Brauche ich für die Vollmacht bereits eine NIE-Nummer?Nein. Die Vollmacht kann ohne spanische Steueridentifikationsnummer beurkundet werden — sie kann sogar die Befugnis enthalten, die NIE in Ihrem Namen zu beantragen. Für die spätere Transaktion selbst, etwa Kaufvertrag oder Erbschaftsannahme, ist die NIE dann erforderlich; die Wege dorthin beschreibt der Beitrag zur NIE-Nummer.

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