Wer eine Immobilie auf Teneriffa kauft, einen Nachlass auf den Kanaren annimmt oder einen Mietvertrag prüfen lassen will, lebt in den meisten Fällen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Die gute Nachricht: Für die Beauftragung eines Anwalts in Spanien ist keine Anreise erforderlich. Wie die Fernmandatierung in der Praxis abläuft — von der ersten Anfrage bis zum Notartermin.
Kann ich einen Anwalt in Spanien beauftragen, ohne anzureisen?
Ja. Weder das spanische noch das deutsche Berufsrecht verlangt für die Mandatserteilung eine persönliche Anwesenheit. Die Mandats- und Vergütungsvereinbarung kann elektronisch geschlossen werden; die Kommunikation läuft per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz. Auch der spätere Notartermin in Spanien lässt sich ohne Anreise bewältigen — dazu unten mehr.
In der Kanzlei Beyer ist der gesamte Ablauf darauf ausgelegt: Bei umfassenderen Mandaten — etwa Immobilienkauf oder Erbschaftsannahme — erhalten Sie die Mandatsvereinbarung als vorbereitetes Dokument per E-Mail und unterzeichnen direkt im Browser — auch am Smartphone, ohne Benutzerkonto, ohne Drucker und ohne Postversand. Details zur eingesetzten Technik finden Sie auf der Seite Datenschutz und digitale Infrastruktur.
Ist eine digitale Unterschrift unter der Mandatsvereinbarung rechtsgültig?
Für den Anwaltsvertrag gilt in Spanien wie in Deutschland Formfreiheit — er kann grundsätzlich sogar mündlich geschlossen werden. Die elektronische Signatur dient hier also nicht der Einhaltung einer Formvorschrift, sondern der Dokumentation und Beweissicherung. Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 stellt seit dem 1. Juli 2016 unionsweit klar, dass einer elektronischen Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden darf, weil sie elektronisch vorliegt (Art. 25 eIDAS-VO).
Beim Signaturvorgang der Kanzlei entsteht zusätzlich ein Prüfprotokoll, das jeden Schritt mit Zeitstempel, E-Mail-Verifizierung und einer kryptographischen Prüfsumme des Dokuments festhält. Beide Seiten erhalten nach Abschluss das unterzeichnete Exemplar samt diesem Nachweis.
Wie übermittle ich Unterlagen sicher an die Kanzlei?
Nicht per unverschlüsselter E-Mail — sondern über das Mandantenportal der Kanzlei. Sie erhalten einen persönlichen, zeitlich befristeten Link und laden Ausweiskopien, Verträge oder Nachlassunterlagen direkt hoch; eine Registrierung ist nicht erforderlich. Die Daten liegen auf einem kanzleieigenen Server in Nürnberg und verlassen die EU nicht. Denselben Weg nutzt die Kanzlei in Gegenrichtung für Vertragsentwürfe, Notarurkunden und Schriftsätze.
Wie funktioniert der Notartermin in Spanien, wenn ich nicht anreise?
Über eine Vollmacht. Sie bevollmächtigen den Anwalt, Sie beim spanischen Notartermin zu vertreten — etwa bei der Beurkundung des Kaufvertrags oder der Erbschaftsannahme. Den Entwurf der Vollmacht mit dem erforderlichen Befugniskatalog erstellt die Kanzlei und stimmt ihn mit dem Notariat ab; beurkunden lassen können Sie die Vollmacht bequem bei einem Notar an Ihrem Wohnort in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Für die Verwendung in Spanien benötigt die deutsche Notarurkunde eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Welche Stelle sie erteilt und wie lange das dauert, hängt vom Bundesland ab — Einzelheiten im Beitrag Apostille für Spanien. Häufig wird daneben eine spanische Steueridentifikationsnummer benötigt; die Wege dorthin beschreibt der Beitrag zur NIE-Nummer.
Welche Schritte durchläuft die Fernmandatierung konkret?
Der typische Ablauf: Sie schildern Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder telefonisch und erhalten kurzfristig eine erste Einschätzung. Passt der Rahmen, bereitet die Kanzlei die Mandatsvereinbarung mit den Eckdaten Ihres Falls vor — bei überschaubaren Anliegen wie einer Mietvertragsprüfung als kompaktes Kurzmandat von zwei Seiten, bei umfassenderen Mandaten als ausführliche Vereinbarung. Sie ergänzen Ihre Kontaktdaten und unterzeichnen im Browser. Anschließend übermitteln Sie die benötigten Unterlagen über das Mandantenportal. Ist für Ihren Fall ein Notartermin erforderlich, folgt die Vollmacht beim Notar an Ihrem Wohnort samt Apostille — den Termin in Spanien nimmt der Anwalt für Sie wahr. Über den Fortgang werden Sie laufend unterrichtet; das Honorar richtet sich nach der vorab geschlossenen Vereinbarung, deren Konditionen vor Mandatsbeginn feststehen (Überblick unter Honorar).
Worauf sollte ich bei der Fernbeauftragung achten?
Auf drei Dinge. Erstens die Zulassung: Ein in Spanien zugelassener Abogado darf dort umfassend beraten und vertreten; die zusätzliche deutsche Zulassung als Rechtsanwalt erleichtert die Einordnung grenzüberschreitender Fragen, ersetzt aber keine deutsche Steuerberatung. Zweitens die Kommunikationswege: Vertrauliche Mandatsunterlagen gehören nicht in unverschlüsselte E-Mails — fragen Sie, wie die Kanzlei den Dokumentenaustausch organisiert. Drittens die Kostentransparenz: Die Vergütung sollte vor Mandatsbeginn schriftlich vereinbart sein, einschließlich der Frage, welche Leistungen umfasst sind und welche gesondert abgerechnet werden.