KANZLEI BEYER

Rat­geber Eigentümer­gemeinschaft

Wohnungseigentum in Spanien regelt das Wohnungseigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal, LPH): Die Wohnung steht im Alleineigentum, am Gemeinschaftseigentum ist jeder Eigentümer mit seiner Quote (cuota de participación) beteiligt, und über die gemeinsamen Angelegenheiten entscheidet die Eigentümerversammlung. Die Beiträge behandeln, was die Gemeinschaft beschließen darf und welche Folgen ein Beschluss für den einzelnen Eigentümer hat. Was die spanischen Fachbegriffe bedeuten, erklärt das Glossar.

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