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Erbschaft in Spanien ohne Immobilie: Bankkonto, Fahrzeug und Hausrat

Auch ohne Immobilie löst ein Nachlass in Spanien ein vollständiges Erbverfahren aus: Banken geben Guthaben erst nach Nachweis der Erbschaftsteuer frei, Fahrzeuge sind umzuschreiben, der Hausrat wird pauschal angesetzt. Was für Erben aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bei Konto, Fahrzeug und Hausrat gilt.

Das spanische Erbverfahren unterscheidet nicht danach, ob zum Nachlass eine Immobilie gehört. Erbnachweis, Annahme der Erbschaft und die Erklärung der spanischen Erbschaftsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones , ISD) sind auch dann erforderlich, wenn der Verstorbene auf Teneriffa lediglich ein Girokonto, ein Fahrzeug und die Wohnungseinrichtung hinterlassen hat — und die Sechs-Monats-Frist der Steuer beginnt am Todestag, nicht mit dem ersten Schreiben der Bank.

Für Erben in Deutschland, Österreich und der Schweiz stellt sich damit im spanischen Erbfall dieselbe Aufgabe wie beim Immobiliennachlass, nur mit anderen Beteiligten: An die Stelle des Eigentumsregisters treten Bank und Verkehrsbehörde — jeweils mit eigenen Anforderungen und eigenen Fristen.

Was passiert mit dem spanischen Bankkonto im Todesfall?

Mit Kenntnis vom Tod des Kontoinhabers stellt das Institut Verfügungen über das Konto zurück. Das ist keine Eigenmächtigkeit der einzelnen Bank, sondern Folge einer gesetzlichen Haftungsregel: Nach Art. 8 des spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (Ley 29/1987) haften Kreditinstitute subsidiär für die Erbschaftsteuer, wenn sie Guthaben oder Wertpapiere aus dem Nachlass herausgeben, bevor deren Versteuerung nachgewiesen ist. Die Freigabe setzt deshalb den Nachweis der Erbenstellung und der Erbschaftsteuer voraus; eine Auszahlung unmittelbar zur Begleichung der Erbschaftsteuer selbst bleibt dem Grunde nach möglich. Diese Haftungsregel ist staatliches Recht — sie gilt für das Konto bei einer Bank auf Teneriffa ebenso wie auf dem Festland.

Für die Steuererklärung wird eine Bescheinigung der Bestände zum Todestag benötigt (certificado de posiciones); sie stellt das Institut den ausgewiesenen Erben aus. Welche Nachweise ein Institut für Bescheinigung und Freigabe verlangt, legt es intern fest; einen gesetzlich vorgegebenen Katalog gibt es nicht, und verlangt werden kann insbesondere eine notarielle Annahmeurkunde auch dort, wo das Gesetz sie nicht fordert.

Muss ich eine Erbschaft in Spanien auch ohne Immobilie annehmen?

Der Erwerb des Nachlasses setzt nach spanischem Recht die Annahme der Erbschaft (aceptación de herencia ) voraus — unabhängig davon, woraus der Nachlass besteht. Bis zur Annahme befindet sich das Vermögen im Zustand der ruhenden Erbschaft (herencia yacente ). Fehlt ein Testament, ist der Erbenstellung eine notarielle Erbenfeststellung (declaración de herederos ) vorgeschaltet; deutsche Erbnachweise wie Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis sind für Spanien aufzubereiten — welche Urkunden dafür eine Apostille brauchen, ordnet der Beitrag Apostille für Spanien ein.

Ohne Immobilie entfällt die Eintragung im Eigentumsregister; die übrigen Stationen bleiben. Ob die Annahme notariell beurkundet werden muss oder gegenüber der Bank eine andere Form genügt, richtet sich nach den Anforderungen der beteiligten Institute und der Zusammensetzung des Nachlasses.

Die Pflicht zur Erbschaftsteuererklärung besteht unabhängig davon, ob im Ergebnis Steuer anfällt. Für nahe Angehörige sieht das kanarische Recht derzeit eine weitgehende Vergünstigung vor — die Einzelheiten, auch zur Frage, wann kanarisches Recht auf Erbfälle mit Vermögen auf Teneriffa anwendbar ist, ordnet der Beitrag zur Erbschaftssteuer auf den Kanarischen Inseln ein.

Wie wird ein geerbtes Fahrzeug in Spanien umgeschrieben?

Ein Fahrzeug gehört zum steuerpflichtigen Nachlass und ist bei der spanischen Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico, DGT) auf die Erben umzuschreiben. Das spanische Fahrzeugreglement (Reglamento General de Vehículos, Real Decreto 2822/1998, Art. 32) kennt dafür zwei Fristen mit unterschiedlichem Beginn: Wer das Fahrzeug nach dem Todesfall verwahrt und nutzt, muss dies binnen 90 Tagen ab dem Todestag melden und wird als vorläufiger Verwahrer eingetragen. Steht fest, welchem Erben das Fahrzeug zugewiesen ist, läuft ab dem Datum der Zuweisung eine weitere 90-Tage-Frist für die endgültige Umschreibung — und der Nachweis der Erbschaftsteuer ist deren Voraussetzung.

Auch hier entscheidet also nicht der Wert des Gegenstands über den Aufwand: Ein auf Teneriffa zugelassener Gebrauchtwagen durchläuft dasselbe Verfahren wie jedes andere Fahrzeug in Spanien.

Wie wird der Hausrat bei der spanischen Erbschaftsteuer bewertet?

Für den Hausrat (ajuar doméstico) stellt Art. 15 der Ley 29/1987 eine Vermutung auf: Er wird mit 3 % des Nachlasswerts angesetzt, sofern die Erben nicht einen höheren Wert angeben oder nachweisen, dass Hausrat nicht vorhanden oder weniger wert ist. Der oberste spanische Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat den Begriff eingegrenzt (Urteil 342/2020 vom 10. März 2020, seither gefestigte Rechtsprechung): Zum Hausrat zählen nur bewegliche Gegenstände des persönlichen und häuslichen Gebrauchs — Geldguthaben und Wertpapiere bleiben bei der Berechnung der Pauschale außer Ansatz.

Für einen Nachlass, der im Wesentlichen aus Bankguthaben besteht, kann der pauschale Ansatz damit ganz oder weitgehend entfallen. Wie die Erklärung das im konkreten Fall abbildet, hängt von der Zusammensetzung des Nachlasses ab.

Welche Fristen gelten für einen Nachlass ohne Immobilie in Spanien?

Die spanische Erbschaftsteuer ist binnen sechs Monaten ab dem Todestag zu erklären (Art. 67 des Reglamento del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, Real Decreto 1629/1991). Innerhalb der ersten fünf Monate kann eine Verlängerung um bis zu sechs weitere Monate beantragt werden; für den Verlängerungszeitraum fallen Verzugszinsen an (Art. 68 desselben Reglaments). Die 90-Tage-Fristen der Fahrzeugumschreibung laufen daneben mit eigenem Beginn. Wie diese spanischen Fristen mit der deutschen Ausschlagungs- und Anzeigefrist zusammenlaufen, zeigt die Fristen-Übersicht im Beitrag zur Erbschaftsannahme auf Teneriffa.

Folgen vorschneller Verfügungen und versäumter Fristen

Die Kontosperre schützt das Institut, nicht die Erben: Die Sechs-Monats-Frist der Erbschaftsteuer läuft weiter, auch solange die Freigabe des Guthabens noch aussteht. Wird sie versäumt, entstehen Zuschläge und Zinsen nach der spanischen Abgabenordnung (Ley General Tributaria).

Schwerer wiegt der Punkt ohne Rückkehr: Wer über Nachlassvermögen verfügt — Guthaben abhebt, das Fahrzeug veräußert —, kann die Erbschaft damit stillschweigend annehmen (Art. 999 des spanischen Zivilgesetzbuchs, Código Civil). Die Annahme erfolgt dann vorbehaltlos, erstreckt die Haftung auf die Nachlassschulden und ist unwiderruflich; ob ein einzelner Zugriff diese Schwelle erreicht, entscheidet sich am jeweiligen Akt. Welche Wege das spanische Recht vor der Annahme offenhält, ordnet der Beitrag zu Annahme, Ausschlagung und Haftung ein.

Wir klären vor dem ersten Schritt, welche Verfügung unbedenklich ist und welche Nachweise die Freigabe erfordert — nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf.

Was sollten Erben ohne Immobilie im Nachlass zuerst klären?

Drei Punkte sollten früh geklärt sein: ob die Fristen eine Verlängerung erfordern, welchen Erbnachweis die beteiligten Stellen verlangen und wie es um die Schuldenlage des Nachlasses steht — Hypotheken entfallen ohne Immobilie, offene Verbindlichkeiten und Steuerpflichten des Erblassers nicht.

Eine Anreise setzt die Abwicklung nicht voraus: Mit einer für Spanien vorbereiteten Vollmacht lassen sich Erbnachweis, Annahme, Steuererklärung und die Abstimmung mit Institut und Verkehrsbehörde aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz führen. Welche Befugnisse die Vollmacht dafür abdecken muss, ordnet der Beitrag zur Vollmacht für den spanischen Erbfall ein; in unserer Kanzlei auf Teneriffa übernehmen wir die Koordination mit allen Beteiligten.

Fazit

Ein Nachlass ohne Immobilie ist in Spanien das kleinere, nicht das formlose Verfahren: Annahme, Erbnachweis und Erbschaftsteuererklärung bleiben erforderlich, und die Sechs-Monats-Frist beginnt am Todestag. Der entscheidungserhebliche Prüfpunkt liegt bei den Anforderungen der beteiligten Stellen — was das Institut für die Freigabe verlangt, was die Verkehrsbehörde für die Umschreibung braucht und wie der Hausrat nach der Rechtsprechung anzusetzen ist. Wer früh klären lässt, welcher Erbnachweis genügt und ob die Fristen eine Verlängerung erfordern, kann die gesamte Abwicklung per Vollmacht aus dem Ausland führen.

Häufige Fragen

Brauche ich eine NIE-Nummer, wenn ich nur ein Bankkonto in Spanien erbe?Ja. Für die spanische Erbschaftsteuererklärung benötigt jeder Erbe eine spanische Ausländer-Identifikationsnummer (NIE). Sie kann über das spanische Konsulat oder per Vollmacht in Spanien beantragt werden und sollte früh angestoßen werden, weil die Erteilung Vorlauf braucht.
Muss die spanische Erbschaft auch in Deutschland angezeigt werden?Wer in Deutschland unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig ist, muss den Erwerb binnen drei Monaten ab Kenntnis dem deutschen Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG) — unabhängig davon, ob in Spanien im Ergebnis Steuer anfällt.
Gilt das spanische Verfahren auch für Erben aus Österreich und der Schweiz?Ja. Das Abwicklungsverfahren in Spanien — Erbnachweis, Annahme, Erbschaftsteuer — gilt für Erben aus Österreich und der Schweiz ebenso. Welches Erbrecht inhaltlich anwendbar ist, bestimmt sich nach eigenen Regeln und ist davon zu trennen.
Was kostet die anwaltliche Abwicklung eines Nachlasses ohne Immobilie?Die Erbschaftsannahme und Nachlassabwicklung übernehmen wir zum Festpreis, der sich nach dem Nachlasswert richtet und vor Mandatsbeginn feststeht. Ob der konkrete Fall zusätzliche Leistungen erfordert, klären wir im kostenlosen Orientierungsgespräch.

Konto, Fahrzeug oder Hausrat auf Teneriffa geerbt?

Wir führen den Erbnachweis, erklären die spanische Erbschaftsteuer und stimmen Freigabe und Umschreibung mit Bank und Verkehrsbehörde ab — auf Wunsch vollständig per Vollmacht, ohne Anreise.

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