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| Aktualisiert am | Erbrecht

Erbschaftssteuer Kanarische Inseln: Wer die Ermäßigung von 99,9 Prozent erhält

Auf den Kanarischen Inseln ermäßigt sich die Erbschaftssteuer für Ehegatten, Kinder, Eltern und auch Geschwister um 99,9 Prozent — ohne Obergrenze. Wer die Ermäßigung erhält, welche Frist ab dem Todestag läuft und was für Erben mit Wohnsitz in Deutschland gilt.

Eine einzige Zahl prägt die Besteuerung von Erbschaften auf den Kanarischen Inseln: 99,9 Prozent. Um diesen Satz ermäßigt sich die festgesetzte Erbschaftssteuer für Ehegatten, Abkömmlinge, Eltern und auch Geschwister — ohne Obergrenze des Erwerbs. Grundlage ist die kanarische Eilverordnung vom 4. September 2023 (Decreto ley 5/2023), die den maßgeblichen Art. 24 ter des kanarischen Gesetzes über die überlassenen Steuern (Decreto Legislativo 1/2009) neu gefasst hat.

Diese Regelung gilt unverändert fort; eine spanienweite Vereinheitlichung der Erbschaftssteuer wird politisch diskutiert, ist aber nicht beschlossen. Für deutschsprachige Erben mit Vermögen auf Teneriffa oder den übrigen Inseln entscheiden damit drei Fragen über die Steuerlast: welcher Verwandtschaftsgruppe sie angehören, welche Regelung auf sie anwendbar ist und welche Frist ab dem Todestag läuft.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf den Kanarischen Inseln?

Rechtsgrundlage auf staatlicher Ebene ist das spanische Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (Ley 29/1987, del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, LISD); die Ausgestaltung liegt weitgehend bei den autonomen Gemeinschaften. Die Steuer entsteht in mehreren Schritten: Zunächst wird der Erwerb bewertet — bei Immobilien, etwa einer geerbten Wohnung auf Teneriffa, grundsätzlich mit dem Referenzwert (valor de referencia ) —, dann werden Reduktionen von der Bemessungsgrundlage abgezogen, und auf den verbleibenden Betrag wird der progressive Tarif angewandt.

Die kanarische Besonderheit setzt am Ende dieser Kette an: Auf die festgesetzte Steuer wenden Erwerber der Gruppen I, II und III eine Ermäßigung (bonificación) von 99,9 Prozent an — Art. 24 ter des Decreto Legislativo 1/2009 in der Fassung des Decreto ley 5/2023. Von der Steuerschuld verbleibt damit ein Tausendstel. Die Ermäßigung der Steuerschuld ist von den Reduktionen der Bemessungsgrundlage zu unterscheiden: Sie setzt keine Behaltensfrist und keine Weiterführung des Vermögens voraus.

Wer erhält die Ermäßigung von 99,9 Prozent?

Maßgeblich sind die Verwandtschaftsgruppen des Art. 20.2.a LISD. Gruppe I umfasst Abkömmlinge und Adoptierte unter 21 Jahren. Gruppe II umfasst Abkömmlinge und Adoptierte ab 21 Jahren, den Ehegatten sowie die Vorfahren. Gruppe III umfasst Verwandte der Seitenlinie zweiten und dritten Grades — Geschwister, Onkel und Tanten, Neffen und Nichten — sowie Verschwägerte in gerader und Seitenlinie, also etwa Schwiegereltern und Schwiegerkinder.

Beim Erwerb von Todes wegen erhalten alle drei Gruppen die Ermäßigung von 99,9 Prozent, ohne Obergrenze. Wer keiner dieser Gruppen angehört — entferntere Verwandte und Nichtverwandte, darunter auch nicht verheiratete Lebensgefährten —, fällt in Gruppe IV und erhält keine Ermäßigung; für diese Erwerber greift der progressive Tarif in voller Höhe. Welcher Gruppe ein Erwerber angehört, ergibt sich aus den Personenstandsurkunden, nicht aus der gelebten Nähe zum Erblasser.

Gilt die Ermäßigung auch für Schenkungen?

Bei lebzeitigen Zuwendungen ist die Ermäßigung enger gefasst: Sie gilt nur für die Gruppen I und II, und sie setzt voraus, dass die Schenkung in öffentlicher Urkunde formalisiert wird und dass der Erwerber in den drei Vorjahren keine gleichartige Ermäßigung in Anspruch genommen hat — es sei denn, in diesem Zeitraum liegt ein Erwerb von Todes wegen.

Für Geschwister folgt daraus eine erhebliche Asymmetrie: Der Erbgang ist begünstigt, die Schenkung nicht. Ob eine lebzeitige Übertragung dennoch trägt, entscheidet sich an Faktoren auch außerhalb dieser Steuer und ist eine Frage der individuellen Prüfung.

Kann ich die kanarische Regelung auch mit Wohnsitz in Deutschland nutzen?

Für Erben mit Wohnsitz in Spanien und einem auf den Kanaren ansässigen Erblasser ist die kanarische Steuerverwaltung (Agencia Tributaria Canaria ) zuständig, und die kanarische Regelung gilt unmittelbar. Erben ohne spanischen Wohnsitz erklären dagegen gegenüber dem spanischen Finanzamt auf staatlicher Ebene.

Auch sie sind von der kanarischen Ermäßigung nicht ausgeschlossen: Nach der Zweiten Zusatzbestimmung (Disposición adicional segunda) der LISD haben sie das Recht, die Regeln der autonomen Gemeinschaft anzuwenden — bei einem in Spanien ansässigen Erblasser die seines Wohnsitzes, bei einem nicht ansässigen Erblasser die der Gemeinschaft, in der der wertmäßig größte Teil des spanischen Vermögens liegt. Seit der Neufassung 2021 gilt das unabhängig davon, ob der Erbe in der EU oder einem Drittstaat lebt. Ob der Erblasser steuerlich in Spanien ansässig war, ergibt sich aus den Kriterien der steuerlichen Ansässigkeit (residencia fiscal ) und den Melde- und Steuerunterlagen des Einzelfalls.

Fällt in Deutschland trotzdem Erbschaftssteuer an?

War der Erblasser oder der Erbe in Deutschland ansässig, besteht dort unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 ErbStG — die kanarische Ermäßigung ändert daran nichts. Ein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftssteuer existiert zwischen Deutschland und Spanien nicht.

Die Entlastung erfolgt stattdessen über die Anrechnung: Nach § 21 ErbStG wird die tatsächlich gezahlte spanische Steuer dem Grunde nach auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet, soweit sie auf das Auslandsvermögen entfällt. Je niedriger die spanische Steuer durch die Ermäßigung ausfällt, desto geringer der anrechenbare Betrag — die Gesamtbelastung bestimmt sich dann nach deutschem Recht. Wie sich beide Ebenen im konkreten Erbfall zueinander verhalten, ergibt sich aus den Steuererklärungen beider Staaten.

Wenn die Sechs-Monats-Frist verstreicht

Die Ermäßigung befreit nicht von der Erklärungspflicht: Die Steuer ist per Selbstveranlagung zu erklären — Modelo 650 bei Erbschaften, Modelo 651 bei Schenkungen — binnen sechs Monaten ab dem Todestag, nach dem Ausführungsreglament des spanischen Erbschaftsteuergesetzes (Real Decreto 1629/1991). Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich, aber nur auf Antrag innerhalb der ersten fünf Monate.

Nach Fristablauf entstehen Zuschläge und Verzugszinsen nach der spanischen Abgabenordnung (Ley General Tributaria, LGT) kraft Gesetzes. Zugleich nimmt das spanische Eigentumsregister (Registro de la Propiedad ) die Umschreibung geerbter Immobilien ohne Nachweis der Steuererklärung nicht vor — Art. 254 des spanischen Hypothekengesetzes (Ley Hipotecaria); der Nachlass bleibt registerrechtlich blockiert, eine Veräußerung scheidet aus. Der Punkt ohne Rückkehr ist der Fristablauf selbst: Er lässt sich weder heilen noch rückwirkend verlängern.

Wir prüfen vor Ablauf der Frist, welche Ermäßigung im konkreten Erbfall greift, und übernehmen die Erklärung.

Was sollten Erben jetzt prüfen lassen?

Vier Punkte entscheiden über Steuerlast und Ablauf: die Gruppenzugehörigkeit anhand der Personenstandsurkunden, die Ansässigkeit des Erblassers als Weiche zwischen kanarischer und staatlicher Zuständigkeit, die Fristenlage einschließlich des Verlängerungsfensters und das Zusammenspiel mit einer deutschen Erklärungspflicht. Parallel dazu ist die Erbschaftsannahme (aceptación de herencia ) zu ordnen, deren Ablauf und Fristen wir im Beitrag zur Erbschaftsannahme auf Teneriffa darstellen.

Für Erbschaften mit Spanienbezug begleiten wir deutschsprachige Mandanten auf Teneriffa von der Bestandsaufnahme über die notarielle Annahme bis zur fristgerechten Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde — auf Deutsch und mit Zulassung in beiden Ländern.

Fazit

Die Kernregel lautet: Ehegatten, Abkömmlinge, Vorfahren und Geschwister erhalten auf den Kanarischen Inseln beim Erwerb von Todes wegen eine Ermäßigung von 99,9 Prozent der Erbschaftssteuer — ohne Obergrenze, aber ohne Befreiung von Erklärung und Frist. Der entscheidungserhebliche Prüfpunkt ist die Gruppenzugehörigkeit zusammen mit der Frage, welche Regelung bei Wohnsitz außerhalb Spaniens anwendbar ist. Wer eine Erbschaft mit Vermögen auf Teneriffa vor sich hat, sollte beides klären lassen, bevor die sechs Monate ab dem Todestag verstrichen sind.

Häufige Fragen

Gilt die Ermäßigung auch für Stiefkinder?Nach einer veröffentlichten Auskunft der kanarischen Steuerverwaltung vom August 2025 können Stiefkinder als Verschwägerte in gerader Linie der Gruppe III zugerechnet werden und die Ermäßigung erhalten. Ob das im konkreten Fall trägt, hängt von der familiären Konstellation ab und ist vorab zu prüfen.
Sind Lebensversicherungen von der Ermäßigung erfasst?Beträge aus Lebensversicherungen, die dem Erbteil zugerechnet werden, sind in die Ermäßigung nach Art. 24 ter einbezogen. Die Versicherungssumme ist in der Erklärung anzugeben; die Zurechnung zum Erwerb richtet sich nach dem spanischen Erbschaftsteuergesetz.
Gibt es neben der Ermäßigung weitere Vergünstigungen?Das kanarische Recht kennt zusätzlich Reduktionen der Bemessungsgrundlage, unter anderem für die Hauptwohnung des Erblassers und für Unternehmensvermögen; diese sind teils an Behaltensfristen geknüpft. Ob sie neben der Ermäßigung greifen, klären wir im Rahmen der anwaltlichen Prüfung des Erbfalls.
Kann eine bereits eingereichte Erklärung ohne Ermäßigung berichtigt werden?Wurde die Ermäßigung in einer Selbstveranlagung nicht angewendet, kommt eine Berichtigung in Betracht, solange keine Verjährung eingetreten ist — die Frist beträgt vier Jahre (Art. 66 Ley General Tributaria). Ob die Berichtigung Erfolg hat, entscheidet sich am konkreten Bescheidstand.

Steht bei Ihnen eine Erbschaft mit Vermögen auf Teneriffa oder den Kanaren an?

Wir klären Gruppenzugehörigkeit, anwendbare Regelung und Fristenlage des Erbfalls und übernehmen die fristgerechte Erklärung gegenüber der zuständigen Steuerbehörde.

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