KANZLEI BEYER

Rat­geber Immobilienrecht

Beim Immobilienerwerb in Spanien erfüllen das Eigentumsregister (Registro de la Propiedad) und das Kataster (Catastro) verschiedene Aufgaben, und ihre Angaben stimmen nicht zwangsläufig überein. Die Beiträge folgen dem Weg einer Immobilie: Prüfung vor dem Kauf, Vorvertrag und Notartermin, laufende Steuern als Eigentümer und Verkauf, auch als Nichtresident. Was die spanischen Fachbegriffe bedeuten, erklärt das Glossar.

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