KANZLEI BEYER

Rat­geber Mietrecht

Das spanische Mietgesetz (Ley de Arrendamientos Urbanos, LAU) unterscheidet die Wohnraummiete mit gesetzlicher Mindestdauer (Art. 9) von der Miete zu anderen Zwecken, zu der auch die Saisonmiete gehört (Art. 3). Die touristische Ferienvermietung fällt aus dem Mietgesetz heraus, soweit sie dem Tourismusrecht unterliegt (Art. 5 e). Die Beiträge behandeln Mietvertrag, Kaution, Maklerkosten und Ferienvermietung; die spanischen Fachbegriffe erklärt das Glossar.

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