Das Modelo 210 ist das Erklärungsformular der spanischen Nichtresidentensteuer: Darüber erklären nichtresidente Eigentümer in Spanien sowohl die fiktiven Erträge bei Eigennutzung als auch tatsächliche Mieteinnahmen. Welche Pflichten damit dem Grunde nach verbunden sind, beschreibt unser Beitrag Steuerpflichten für Nichtresidenten in Spanien. Neu geregelt ist der Zeitpunkt: Mit der Orden HAC/623/2026 hat das spanische Finanzministerium die Abgabefenster neu geordnet — für das Steuerjahr 2026 gelten andere Zeiträume als bisher, für 2025 bleibt es bei den bekannten Fristen.
Welche Fristen gelten für das Modelo 210 ab 2026?
Die Orden HAC/623/2026 vom 12. Juni 2026 (BOE vom 23. Juni 2026) ordnet die Abgabefenster des Modelo 210 neu. Betroffen sind sowohl die fiktive Einkommensteuer bei Eigennutzung (rentas imputadas) als auch die Erklärung tatsächlicher Mieteinnahmen — beide Konstellationen sind unter nichtresidenten Eigentümern auf Teneriffa gleichermaßen verbreitet.
Für die imputierten Erträge aus Eigennutzung gilt künftig ein Erklärungszeitraum vom 1. April bis 31. Dezember des Folgejahres — erstmals anwendbar auf Einkünfte des Steuerjahres 2026, zu erklären also 2027. Für die gebündelte Jahreserklärung der Mieteinnahmen verschiebt sich das Abgabefenster vom bisherigen Januar auf den 1. bis 20. April des Folgejahres.
| Konstellation | Steuerjahr | Abgabefenster |
|---|---|---|
| Eigennutzung (rentas imputadas) | 2025 | bis 31. Dezember 2026 |
| Eigennutzung (rentas imputadas) | 2026 | 1. April – 31. Dezember 2027 |
| Vermietung, gebündelte Jahreserklärung | 2025 | bis 20. Januar 2026 (abgelaufen) |
| Vermietung, gebündelte Jahreserklärung | 2026 | 1. – 20. April 2027 |
Was gilt noch für das Steuerjahr 2025?
Für das Steuerjahr 2025 ändert die Orden HAC/623/2026 nichts. Bei Eigennutzung bleibt es bei der Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2026 — Eigentümer auf Teneriffa, deren Immobilie 2025 leer stand oder ausschließlich selbst genutzt wurde, haben also noch Zeit.
Anders bei der gebündelten Jahreserklärung der Mieteinnahmen: Für das Steuerjahr 2025 war deren Abgabefenster bereits im Januar 2026 geöffnet und endete am 20. Januar 2026. Wer für 2025 vermietet hat und diese Frist noch nicht wahrgenommen hat, findet die Folgen im Abschnitt zu den versäumten Fristen weiter unten.
Was ändert sich am Formular ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 gilt zudem eine überarbeitete Formularversion des Modelo 210. Sie verlangt einen eigenen Anhang zur Aufschlüsselung der geltend gemachten Werbungskosten — bislang genügte eine zusammengefasste Angabe. Für Eigentümer aus der EU oder dem EWR, die auf Teneriffa vermieten und Werbungskosten anteilig nach Vermietungstagen zuordnen, steigt damit der Dokumentations- und Belegaufwand spürbar: Versicherungen, Reparaturen, Abschreibungen und Verwaltungskosten müssen sich künftig einzeln und nachvollziehbar dem jeweiligen Vermietungszeitraum zuordnen lassen.
Folgen einer versäumten Januar-Frist 2026
Wer die gebündelte Jahreserklärung der Mieteinnahmen 2025 nicht bis zum 20. Januar 2026 abgegeben hat, kann sie nacherklären. Welche Rechtsfolgen die verspätete Abgabe hat, unterscheidet das Gesetz danach, ob sie ohne vorherige behördliche Aufforderung erfolgt (Art. 27 Ley General Tributaria) oder erst danach — vor der Einreichung ist deshalb zu klären, welche Konstellation vorliegt.
Eine eingereichte Erklärung lässt sich nicht mehr zurückholen — sprechen Sie mit uns, bevor Sie gegenüber dem spanischen Finanzamt tätig werden.
Unsere Leistung
Die laufende steuerliche Vertretung als Nichtresident — jährliches Modelo 210, Fristenüberwachung, Kommunikation mit dem spanischen Finanzamt — bieten wir als ergänzenden Service für Mandanten an, die wir bereits beim Immobilienerwerb auf Teneriffa begleitet haben. Bestehen Rückstände oder ist unklar, welche Erklärungen in der Vergangenheit hätten abgegeben werden müssen, prüfen wir die steuerliche Gesamtsituation und die Möglichkeit einer Nacherklärung.