Nach der Unterzeichnung beim Notar beginnt die Uhr zu laufen: Das Modelo 600 — die Selbstveranlagung für die Grunderwerbsteuer (ITP) bzw. die Stempelsteuer (AJD) — muss innerhalb eines Monats eingereicht und bezahlt werden. Die Agencia Tributaria Canaria akzeptiert Zahlungen dabei ausschließlich über sogenannte Entidades Colaboradoras — Banken, die das Zahlungssystem des Gobierno de Canarias technisch angebunden haben.
Wenn mich Mandanten mit der vollständigen Abwicklung des Kaufs beauftragen, ist die Frage nach dem Zahlungsweg eine der ersten, die ich anspreche — denn davon hängt ab, was der Mandant auf seiner Seite vorbereiten muss.
Welche Banken akzeptiert werden
Nicht alle Kollaborationsbanken bieten denselben Leistungsumfang. Für die vollständige Online-Zahlung per Kontoabbuchung — also Einreichung und Bezahlung in einem einzigen Schritt — stehen folgende Banken zur Verfügung:
Banco Santander · CaixaBank · Abanca · BBVA · Cajasiete · Bankinter · Banca March · Cajamar
Darüber hinaus können Zahlungen auch am Schalter, Geldautomaten oder per Online-Banking bei folgenden Instituten vorgenommen werden — auch ohne dort Kunde zu sein:
Banco Sabadell · Deutsche Bank · Arquia Banca
Eine gewöhnliche Überweisung von einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Konto ist nicht möglich. Käufer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die in Spanien kein Konto führen, sind daher auf eine der unten beschriebenen Alternativen angewiesen.
Was ich vom Mandanten benötige
Soll ich die Zahlung als bevollmächtigter Vertreter übernehmen, gibt es grundsätzlich drei Wege:
Führt der Mandant ein Konto bei einer der genannten Kollaborationsbanken und liegt eine Vollmacht vor, die zur Vornahme steuerlicher Zahlungen berechtigt, kann ich die Zahlung in seinem Namen vornehmen. Zu beachten ist dabei, dass die Vollmacht der Bank vorab zur Prüfung vorgelegt werden muss.
Ist der Mandant persönlich auf Teneriffa, kann er die Zahlung mit den von mir vorbereiteten Unterlagen selbst vornehmen.
Ist der Mandant nicht vor Ort und hat kein Konto bei einer Kollaborationsbank, ist die Zahlung über das Kanzleikonto die einfachste Lösung: Ich reiche das Modelo 600 ein und zahle den Steuerbetrag vom eigens für Steuerzahlungen eingerichteten Kanzleikonto ab.
Häufige Missverständnisse
„Ich kann die Steuer von meinem deutschen Konto überweisen." Nein. Eine Überweisung an ein allgemeines Steuerkonto ist nicht vorgesehen und begründet keine fristgerechte Zahlung.
„Meine spanische Vollmacht reicht für jede Art von Zahlung." Nicht notwendigerweise. Ob eine vorliegende Vollmacht steuerliche Zahlungen abdeckt, hängt vom genauen Wortlaut ab — das prüfe ich im Rahmen der Mandatsübernahme.
„Die Monatsfrist ist großzügig bemessen." Sie läuft ab dem Tag der Beurkundung beim Notar. Den Zahlungsweg sollte man daher nicht auf die letzte Woche verschieben.
Was ich für Sie übernehme
Sobald ich mit der Abwicklung eines Immobilienkaufs beauftragt werde — in der Regel zu einem Festpreis — ist die Erstellung und Einreichung des Modelo 600 enthalten. Die Klärung des Zahlungswegs gehört dabei selbstverständlich dazu.
Die Zahlung selbst kann ich auf ausdrücklichen Wunsch ebenfalls übernehmen — das wird gesondert vereinbart und beinhaltet eine Bearbeitungsgebühr.
Die aktuelle Liste der Kollaborationsbanken ist jederzeit auf der Seite der Agencia Tributaria Canaria einsehbar: www3.gobiernodecanarias.org/tributos/atc/entidades-colaboradoras