Der Fall: Neun Monate Freiheitsstrafe für einen gekündigten Stromvertrag
Ein Ehemann, Inhaber des Stromvertrags der Familienwohnung, kündigte während des laufenden Trennungsverfahrens ohne Vorankündigung die Stromversorgung. Seine Ehefrau, die bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Wohnungszuweisung berechtigt in der Wohnung lebte, saß mehrere Tage ohne Licht. Das Strafgericht Nr. 3 in Vigo verurteilte ihn wegen Nötigung (delito de coacciones) zu neun Monaten Freiheitsstrafe, das Landgericht (Audiencia Provincial) Pontevedra bestätigte.
Der Fall landete beim obersten spanischen Gerichtshof (Tribunal Supremo) – und wurde wegen seiner Grundsatzbedeutung dem Plenum der Strafkammer mit vierzehn Richtern vorgelegt. Denn dahinter stand eine Frage, die die spanischen Gerichte seit Jahren uneinheitlich beantworteten und die Immobilieneigentümer auf Teneriffa unmittelbar betrifft: Macht sich strafbar, wer Bewohnern seiner Immobilie Strom, Wasser oder Gas abstellt?
Mit dem Urteil des obersten spanischen Gerichtshofs (Sentencia del Tribunal Supremo, kurz: STS) Nr. 426/2026 vom 24. Juni 2026, veröffentlicht am 14. Juli 2026, liegt nun erstmals eine Plenums-Doktrin vor. Die Entscheidung fiel mit zehn zu vier Stimmen. Ihre Kernaussage lässt sich in einem Satz zusammenfassen:
Nicht die Eigentümerstellung entscheidet über die Strafbarkeit des Versorgungsstopps, sondern der Besitztitel des Bewohners.
Was hat der Tribunal Supremo genau entschieden?
Grundlage ist Artikel 172 des spanischen Strafgesetzbuchs (Código Penal, kurz: CP), der die Nötigung unter Strafe stellt: Wer einen anderen ohne Berechtigung mit Gewalt – auch mit Gewalt gegen Sachen (vis in rebus) – zu einem Tun oder Unterlassen zwingt, macht sich strafbar. Die spanischen Landgerichte hatten den Versorgungsstopp in besetzten Immobilien bislang uneinheitlich behandelt: Manche verurteilten Eigentümer systematisch, andere sprachen durchgehend frei.
Das Plenum zieht nun eine klare Trennlinie – und begründet sie für den Fall der Besetzung ohne Titel mit drei Argumenten:
Erstens Tatbestand: Die Nötigung setzt ein Handeln „ohne Berechtigung" voraus. Wer über die eigenen Versorgungsverträge verfügt, braucht dafür niemandes Erlaubnis.
Zweitens materielle Gerechtigkeit: Die Rechtsordnung kann den Eigentümer nicht zum wirtschaftlichen Garanten desjenigen machen, der seine Immobilie rechtswidrig besetzt.
Drittens Bereicherungsverbot: Eine Pflicht zur Aufrechterhaltung der Versorgung liefe darauf hinaus, dass die rechtswidrige Besetzung kostenlosen Strom und kostenloses Wasser auf Kosten des Eigentümers einschlösse.
Im Ausgangsfall bestätigte das Plenum die Verurteilung dennoch – weil die Ehefrau eben kein Okupa war, sondern ein Besitzrecht hatte. Der Ehemann hatte den Vertrag gezielt gekündigt, um ihren Auszug zu erzwingen und seine Verhandlungsposition in der Trennung zu verbessern. Das ist nach dem Urteil Gewalt gegen Sachen im Sinne der Nötigung. Dass für die Wohnungszuweisung ein zivilgerichtliches Verfahren offenstand, verschärft die Rechtswidrigkeit des einseitigen Vorgehens.
Die drei Konstellationen für Eigentümer auf Teneriffa
Für die Beratungspraxis auf Teneriffa lässt sich das Urteil in drei Konstellationen übersetzen – eine durchaus typische Übersicht für Eigentümer, die vor der Entscheidung über einen Versorgungsstopp stehen:
| Konstellation | Besitztitel des Bewohners | Versorgungsstopp |
|---|---|---|
| Fall 1: Besetzung ohne Titel | keiner (Eindringen ohne jede Berechtigung) | grundsätzlich straffrei |
| Fall 2: Bewohner mit Besitzrecht | vorhanden, auch wenn umstritten (Ehegatte, Mieter) | strafbar als Nötigung, Art. 172 CP |
| Fall 3: Grauzone | prekär, abgelaufen oder ungeklärt (precario) | Einzelfallprüfung, hohes Risiko |
Fall 1 – Okupas ohne jeden Titel. Wer in eine leerstehende Ferienimmobilie eingedrungen ist, ohne jemals eine Erlaubnis, einen Vertrag oder eine sonstige Rechtsposition gehabt zu haben, kann sich nicht auf Art. 172 CP berufen, wenn der Eigentümer die Versorgungsverträge kündigt oder schlicht nicht mehr bezahlt. Das ist die Konstellation, die viele Eigentümer nicht dauerhaft bewohnter Immobilien auf Teneriffa fürchten – hier schafft das Urteil erstmals belastbare Klarheit auf Plenums-Ebene.
Fall 2 – Bewohner mit Besitzrecht. Die Trennlinie verläuft nicht bei der Frage, ob der Bewohner zahlt oder ob man mit ihm im Streit liegt, sondern ob ein Besitztitel existiert. Ein Mieter mit laufendem Vertrag hat einen solchen Titel – auch bei Mietrückständen, auch wenn der Vertrag gekündigt, aber die Räumung noch nicht gerichtlich ausgesprochen ist. Ein Ehegatte in der Familienwohnung während des Trennungsverfahrens ebenso. Wer in diesen Fällen die Versorgung kappt, um den Auszug zu erzwingen, riskiert genau die Verurteilung, die das Plenum im Ausgangsfall bestätigt hat: Nötigung mit Freiheitsstrafe.
Der Eigentümer, der sich gegen einen zahlungsunwilligen Mieter mit dem Stromzähler wehrt, wird vom Geschädigten zum Beschuldigten.
Fall 3 – die Grauzone des geduldeten Besitzes. Zwischen beiden Polen liegen die Fälle, die in der Beratungspraxis keineswegs selten anzutreffen sind: der Angehörige, der mit Erlaubnis eingezogen ist und nicht mehr geht; der frühere Lebensgefährte; der Bewohner mit abgelaufenem oder nur mündlichem Nutzungsverhältnis (precario – geduldeter Besitz ohne Vertrag). Diese Personen sind keine Okupas im strafrechtlichen Sinn, denn ihr Besitz beruhte ursprünglich auf einer Gestattung. Das Urteil verlangt hier ausdrücklich eine Einzelfallprüfung und schafft gerade keinen automatischen Freibrief. Vor einem Versorgungsstopp muss die Besitzlage rechtlich geklärt sein – sonst entscheidet später ein Strafgericht darüber.
Was das Urteil ausdrücklich nicht erlaubt
Die Entscheidung betrifft ausschließlich die Verfügung des Eigentümers über seine eigenen Versorgungsverträge. Sie legalisiert keine eigenmächtige Räumung: Schlosstausch, das Betreten der besetzten Immobilie, das Entfernen von Gegenständen oder Druck durch Dritte bleiben strafrechtlich riskant. Die Rückgewinnung des Besitzes führt weiterhin über das zivilgerichtliche Räumungsverfahren – der Versorgungsstopp beendet nicht die Besetzung, sondern nur deren Finanzierung durch den Eigentümer.
Zu beachten ist außerdem: Vier der vierzehn Richter haben ein Sondervotum abgegeben und warnen vor einer Ausweitung des Strafrechts auf familienrechtliche Konflikte. Die Doktrin steht, aber die Diskussion in künftigen Revisionsverfahren ist absehbar – ein Grund mehr, Grenzfälle nicht auf eigene Faust zu entscheiden.
Was Eigentümer einer besetzten Immobilie auf Teneriffa konkret tun sollten
Erstens: Besitzlage dokumentieren und prüfen lassen. Bevor irgendein Vertrag gekündigt wird, muss geklärt sein, in welcher der drei Konstellationen sich der Fall bewegt. Gab es jemals eine Gestattung, einen Vertrag, eine familiäre Rechtsposition? Die Antwort entscheidet über straffrei oder strafbar. Anzeige der Besetzung bei der Polizei und schriftliche Beweissicherung gehören an den Anfang.
Zweitens: Das Räumungsverfahren parallel einleiten. Der Versorgungsstopp ist bei Besetzung ohne Titel zulässig, aber er ist kein Räumungsinstrument. Wer nur die Verträge kündigt und das gerichtliche Verfahren aufschiebt, verlängert den Zustand. Beides gehört zusammen: Druck von der Kostenseite nehmen, Besitz über das Gericht zurückholen.
Drittens: In Grenzfällen keine einseitigen Schritte. Bei Mietern, Angehörigen, früheren Partnern oder ungeklärten Nutzungsverhältnissen ist der Versorgungsstopp genau der Fehler, den das Plenum im Ausgangsfall mit neun Monaten Freiheitsstrafe quittiert hat. Hier führt der Weg ausschließlich über die zivilrechtliche Beendigung des Besitztitels.
Fazit
Das Plenums-Urteil Nr. 426/2026 des obersten spanischen Gerichtshofs bringt Eigentümern besetzter Immobilien eine spürbare Entlastung: Gegenüber Okupas ohne jeden Besitztitel ist das Abstellen von Strom, Wasser und Gas keine Nötigung nach Art. 172 des spanischen Strafgesetzbuchs. Zugleich zieht es eine scharfe Grenze: Gegenüber Bewohnern mit Besitzrecht – Mietern, Ehegatten, geduldeten Nutzern – bleibt derselbe Handgriff eine Straftat. Die Eigentümerstellung allein berechtigt zu nichts; entscheidend ist der Titel des Bewohners.
Wenn Ihre Immobilie auf Teneriffa besetzt ist oder ein Nutzungsverhältnis eskaliert: Lassen Sie die Besitzlage prüfen, bevor Sie handeln. Unsere Kanzlei auf Teneriffa begleitet deutschsprachige Eigentümer rechtlich und koordinierend – von der Bestandsaufnahme über die Anzeige und den zulässigen Versorgungsstopp bis zum gerichtlichen Räumungsverfahren in Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen vor Ort.