Aktuelle Rechtsprechung
Ausgewählte Urteile spanischer Gerichte mit Aktenzeichen und Einordnung für die Praxis auf Teneriffa.
Spanische Gerichte entscheiden laufend Fragen, die deutschsprachige Eigentümer und Erben auf Teneriffa unmittelbar betreffen — vom Umgang mit besetzten Immobilien über den Widerruf von Schenkungen bis zur Besteuerung von Nicht-Residenten. In dieser Rubrik bereiten wir ausgewählte aktuelle Entscheidungen auf: jeweils mit Aktenzeichen, dem zugrundeliegenden Fall und einer Einordnung, was das Urteil für die Praxis auf Teneriffa bedeutet.
Okupas in Spanien: Wann Eigentümer Strom und Wasser abstellen dürfen
Der oberste spanische Gerichtshof hat im Plenum entschieden: Wer eine besetzte Immobilie besitzt, darf Okupas ohne Besitztitel die Versorgung kappen – strafbar bleibt der Schnitt aber gegenüber Bewohnern mit Besitzrecht. Was das Urteil für Eigentümer auf Teneriffa bedeutet und wo die Grenzfälle liegen.
Doppelte Grundbucheintragung auf Teneriffa: Wem gehört das Grundstück?
Wenn auf Teneriffa zwei Grundbucheinträge dieselbe Fläche erfassen (doble inmatriculación), schützt das spanische Eigentumsregister keinen der beiden Eigentümer. Ein Urteil des Provinzgerichts Teneriffa von 2024 zeigt, warum im Streitfall der ältere zivilrechtliche Erwerbstitel gewinnt – und wie Käufer das Risiko vor dem Notartermin erkennen.
Immobilie in Spanien verschenkt: Wann der Widerruf wegen Undanks greift
Wer in Spanien eine Immobilie zu Lebzeiten verschenkt und sich den Nießbrauch vorbehält, fragt sich beim ersten Streit mit dem Beschenkten: Lässt sich die Schenkung rückgängig machen? Ein Urteil des obersten spanischen Gerichtshofs von Juni 2025 zieht die Linie – und zeigt, dass der eigenmächtige Austausch der Türschlösser genügen kann, um eine bereits vollzogene Schenkung zu widerrufen.
Vermögensteuer Spanien: Rückforderung jetzt auch für Nicht-Residenten
Nicht-Residenten mit Immobilienvermögen auf Teneriffa zahlten jahrelang volle Vermögensteuer, ohne von einer wichtigen Schutzregel des spanischen Steuerrechts zu profitieren: dem sogenannten Steuerschild (Escudo Fiscal), das die Gesamtsteuerlast auf 60 % der Einkommensteuerbemessungsgrundlage begrenzt. Zwei Urteile des obersten spanischen Gerichtshofs (Tribunal Supremo) vom Herbst 2025 beenden diese Schlechterstellung und öffnen ein Erstattungsfenster für die letzten vier Steuerjahre.