KANZLEI BEYER
Festpreise

Schenkung einer Immobilie in Spanien zum Festpreis

Sie möchten Ihre Immobilie schon zu Lebzeiten übertragen? Wir bereiten die Schenkung vor, begleiten die notarielle Beurkundung und übernehmen die steuerliche Abwicklung und die Eintragung im Grundbuch, zu einem festen Honorar von 1.750 € inkl. IGIC (kanarische Umsatzsteuer), unabhängig vom Wert der Immobilie.

Für wen der Festpreis gedacht ist

Welche Steuern bei Ihnen und bei den Beschenkten anfallen, prüfen wir vorab. Die Schenkung erfolgt über eine notarielle Urkunde (escritura de donación) und wird mit der Eintragung im Grundbuch (Registro de la Propiedad) wirksam. Wir begleiten den Vorgang von der Prüfung der rechtlichen Ausgangslage bis zur abgeschlossenen Umschreibung und rechnen die anfallenden Steuern für Sie ab.

Eltern, die früh übergeben

Wer die Immobilie zu Lebzeiten an die Kinder überträgt, regelt die Nachfolge selbst und behält auf Wunsch über den Nießbrauch das Wohn- und Nutzungsrecht.

Eigentümer im Ausland

Sie müssen für die Schenkung nicht nach Teneriffa reisen; wir übernehmen die Abwicklung vor Ort und, auf gesonderte Vereinbarung, die Vertretung beim Notar.

Mehrere Beschenkte

Wird an mehrere Personen übertragen, erstellen wir für jede Erwerberin und jeden Erwerber die eigene Schenkungsteuererklärung; dafür berechnen wir einen Zuschlag von 250 € zzgl. 7 % IGIC (267,50 € inkl. IGIC) je weiterem Beschenkten.

Das Festpreis-Honorar

Das Honorar hängt nicht vom Wert der Immobilie ab.

LeistungHonorarinkl. 7 % IGIC
Schenkung einer Immobilie1.635,51 €1.750 €
je weiterer BeschenkterZuschlag 250 €267,50 €
Vertretung beim Notar­terminNach individueller Vereinbarung

Der Zuschlag deckt die eigene Schenkungsteuererklärung, NIE und Vollmacht des weiteren Beschenkten.

Notarkosten und Grundbuchgebühren sowie Schenkungsteuer und Plusvalía kommen hinzu. Wie das Honorarsystem insgesamt funktioniert, steht auf der Honorar-Seite.

Was der Festpreis umfasst

Im Festpreis enthalten

Der Festpreis umfasst die rechtlich wesentlichen Schritte der Schenkung einer Immobilie in Spanien.

  • Vorprüfung von Eigentum, Grundbuchstand und Belastungen der Immobilie
  • Gestaltung und Vorbereitung der notariellen Schenkungsurkunde, auf Wunsch mit Vorbehalt des Nießbrauchs zugunsten des Schenkers
  • Erklärung und Abwicklung der Schenkungsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) und der gemeindlichen Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal)
  • Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch (Registro de la Propiedad)

Nicht im Festpreis (nach individueller Vereinbarung)

Diese Leistungen und Kosten kommen gesondert hinzu:

  • Vertretung beim Notartermin per Vollmacht, auf Wunsch für beide Seiten, gesondert zu vereinbaren
  • Notarkosten und Grundbuchgebühren
  • Übersetzungskosten, falls erforderlich

Hinweis zur Steuer in Deutsch­land

Wir beraten zur spanischen Rechts- und Steuerlage. Ob zusätzlich deutsche Schenkungsteuer anfällt, etwa wenn Schenker oder Beschenkter in Deutschland wohnen, klären Sie bitte mit einem deutschen Steuerberater; auf Wunsch nennen wir Ihnen einen Ansprechpartner.

Sie möchten eine Immobilie in Spanien verschenken?

Im kostenlosen Orientierungsgespräch klären wir Ablauf und Voraussetzungen der Schenkung. Unterlagen brauchen wir dafür noch nicht.

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Kontakt

Der erste Schritt kostet nichts.

Im Orientierungsgespräch klären wir, ob wir Ihr Anliegen übernehmen und was es kostet. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Falls erhalten Sie in der Erstberatung.

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