Schenkung einer Immobilie in Spanien zum Festpreis
Sie möchten Ihre Immobilie schon zu Lebzeiten übertragen? Wir bereiten die Schenkung vor, begleiten die notarielle Beurkundung und übernehmen die steuerliche Abwicklung und die Eintragung im Grundbuch, zu einem festen Honorar von 1.750 € inkl. IGIC (kanarische Umsatzsteuer), unabhängig vom Wert der Immobilie.
Für wen der Festpreis gedacht ist
Welche Steuern bei Ihnen und bei den Beschenkten anfallen, prüfen wir vorab. Die Schenkung erfolgt über eine notarielle Urkunde (escritura de donación) und wird mit der Eintragung im Grundbuch (Registro de la Propiedad) wirksam. Wir begleiten den Vorgang von der Prüfung der rechtlichen Ausgangslage bis zur abgeschlossenen Umschreibung und rechnen die anfallenden Steuern für Sie ab.
Eltern, die früh übergeben
Wer die Immobilie zu Lebzeiten an die Kinder überträgt, regelt die Nachfolge selbst und behält auf Wunsch über den Nießbrauch das Wohn- und Nutzungsrecht.
Eigentümer im Ausland
Sie müssen für die Schenkung nicht nach Teneriffa reisen; wir übernehmen die Abwicklung vor Ort und, auf gesonderte Vereinbarung, die Vertretung beim Notar.
Mehrere Beschenkte
Wird an mehrere Personen übertragen, erstellen wir für jede Erwerberin und jeden Erwerber die eigene Schenkungsteuererklärung; dafür berechnen wir einen Zuschlag von 250 € zzgl. 7 % IGIC (267,50 € inkl. IGIC) je weiterem Beschenkten.
Das Festpreis-Honorar
Das Honorar hängt nicht vom Wert der Immobilie ab.
| Leistung | Honorar | inkl. 7 % IGIC |
|---|---|---|
| Schenkung einer Immobilie | 1.635,51 € | 1.750 € |
| je weiterer Beschenkter | Zuschlag 250 € | 267,50 € |
| Vertretung beim Notartermin | Nach individueller Vereinbarung | |
Der Zuschlag deckt die eigene Schenkungsteuererklärung, NIE und Vollmacht des weiteren Beschenkten.
Notarkosten und Grundbuchgebühren sowie Schenkungsteuer und Plusvalía kommen hinzu. Wie das Honorarsystem insgesamt funktioniert, steht auf der Honorar-Seite.
Was der Festpreis umfasst
Im Festpreis enthalten
Der Festpreis umfasst die rechtlich wesentlichen Schritte der Schenkung einer Immobilie in Spanien.
- Vorprüfung von Eigentum, Grundbuchstand und Belastungen der Immobilie
- Gestaltung und Vorbereitung der notariellen Schenkungsurkunde, auf Wunsch mit Vorbehalt des Nießbrauchs zugunsten des Schenkers
- Erklärung und Abwicklung der Schenkungsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) und der gemeindlichen Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal)
- Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch (Registro de la Propiedad)
Nicht im Festpreis (nach individueller Vereinbarung)
Diese Leistungen und Kosten kommen gesondert hinzu:
- Vertretung beim Notartermin per Vollmacht, auf Wunsch für beide Seiten, gesondert zu vereinbaren
- Notarkosten und Grundbuchgebühren
- Übersetzungskosten, falls erforderlich
Hinweis zur Steuer in Deutschland
Wir beraten zur spanischen Rechts- und Steuerlage. Ob zusätzlich deutsche Schenkungsteuer anfällt, etwa wenn Schenker oder Beschenkter in Deutschland wohnen, klären Sie bitte mit einem deutschen Steuerberater; auf Wunsch nennen wir Ihnen einen Ansprechpartner.
Sie möchten eine Immobilie in Spanien verschenken?
Im kostenlosen Orientierungsgespräch klären wir Ablauf und Voraussetzungen der Schenkung. Unterlagen brauchen wir dafür noch nicht.
Orientierungsgespräch anfragenWeitere Festpreise
Immobilienkauf
Wir prüfen die Immobilie und den Kaufvertrag, bevor Sie unterschreiben, und begleiten den Kauf bis zur Eintragung im Grundbuch. Der Festpreis richtet sich nach dem Kaufpreis.
Erbschaftsannahme
Wir wickeln den Nachlass in Spanien für Sie ab: Annahme der Erbschaft, Erbschaftsteuer und Umschreibung der Immobilie, auf Wunsch per Vollmacht, ohne dass Sie anreisen müssen. Der Festpreis richtet sich nach dem Nachlasswert.
Testament
Wir gestalten Ihr spanisches Testament mit Rechtswahl und bereiten die notarielle Beurkundung vor. Damit legen Sie fest, welches Erbrecht für Ihren Nachlass gilt.
Mietvertragsprüfung
Wir prüfen Ihren Mietvertrag, vor der Unterschrift oder einzelne Klauseln eines bestehenden Vertrags, und sagen Ihnen schriftlich, was riskant ist und was Sie ändern sollten.
Erstberatung
Eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens, persönlich, telefonisch, per Video oder schriftlich per E-Mail.