KANZLEI BEYER
Festpreise

Testament zum Festpreis

Sie wissen, wer nach Ihnen was bekommen soll, und wollen das für Ihr Vermögen auf Teneriffa festhalten. Wir setzen es in ein spanisches Testament mit Rechtswahl um, zum Festpreis.

Für wen der Festpreis gedacht ist

Eigentümer mit Vermögen in Spanien

Sie besitzen eine Immobilie oder ein Konto auf Teneriffa, ob Sie hier leben oder in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Ein spanisches Testament für das spanische Vermögen erspart Ihren Erben später Übersetzungen, Apostillen und Wartezeit.

Wer seine Vorgaben kennt

Sie wissen, wer erben soll, ob es Vermächtnisse oder Auflagen geben soll und welches Recht gelten soll, oder Sie haben das mit uns bereits geklärt. Dann setzen wir es zum Festpreis um.

Wer noch abwägt

Wenn die Eckpunkte noch offen sind, also Rechtswahl, Pflichtteil der Kinder oder Absicherung des Ehepartners, klären wir sie vorab in einer gesonderten Beratung. Danach greift der Festpreis.

So läuft das Mandat ab

Die Vorbereitung erfolgt vollständig digital; persönlich findet nur die Beurkundung beim Notar statt.

  1. 01

    Ihre Vorgaben

    Sie erhalten unseren Erfassungsbogen und tragen ein, wer erben soll, welche Vermächtnisse und Auflagen es geben soll und welches Recht gelten soll. Unterlagen schicken Sie uns per E-Mail oder auf Wunsch über das Mandantenportal; wie das abläuft, steht unter Arbeitsweise.

  2. 02

    Gestaltung des Entwurfs

    Wir setzen Ihre Vorgaben in einen Testamentsentwurf um und stimmen ihn mit Ihnen ab, mit Blick auf den deutsch-spanischen Bezug Ihres Nachlasses, die EU-Erbrechtsverordnung und die erbrechtlichen und steuerlichen Folgen in beiden Rechtsordnungen.

  3. 03

    Abstimmung mit dem Notariat

    Den abgestimmten Entwurf übermitteln wir dem spanischen Notar Ihrer Wahl auf Teneriffa und klären Termin und Formalien.

  4. 04

    Beurkundung beim Notar

    Die Errichtung ist höchstpersönlich: Sie unterschreiben beim Notar auf Teneriffa. Auf Wunsch begleiten wir den Termin sprachlich und rechtlich; das vereinbaren wir gesondert.

Der Festpreis setzt voraus, dass Sie uns Ihre Anordnungen konkret vorgeben. Stehen die Eckpunkte noch nicht fest, klären wir sie vorab in einer gesonderten Beratung.

Das Festpreis-Honorar

Der Festpreis umfasst die Gestaltung des Testaments und die Vorbereitung der notariellen Beurkundung auf Grundlage Ihrer konkreten Vorgaben.

LeistungHonorarinkl. 7 % IGIC
Gestaltung und Vorbereitung350 €374,50 €
Vorherige Beratung zur GestaltungNach individueller Vereinbarung
Begleitung des Beurkundungs­terminsNach individueller Vereinbarung

IGIC: kanarische Umsatzsteuer.

Notargebühren und etwaige Übersetzungskosten erhebt der Notar gesondert.

Was der Festpreis umfasst

Im Festpreis enthalten

Der Festpreis umfasst die rechtlich wesentlichen Schritte der Testamentsgestaltung auf Grundlage Ihrer Vorgaben.

  • Prüfung, wie sich Ihre Vorgaben nach dem anwendbaren Erbrecht umsetzen lassen
  • Gestaltung des Testamentsentwurfs
  • Berücksichtigung der EU-Erbrechtsverordnung und der Rechtswahl
  • Vorbereitung der notariellen Beurkundung
  • Abstimmung des Entwurfs mit dem Notariat

Nicht Bestandteil des Festpreises

Was darüber hinausgeht, bieten wir gesondert an; Sie erhalten dafür vorab ein Angebot:

  • Beratung zur Gestaltung, bevor die Eckpunkte feststehen (Rechtswahl, Pflichtteil, Absicherung des Ehepartners)
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Begleitung des Beurkundungstermins beim Notar
  • Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente
  • Notargebühren und Übersetzungskosten: sie erhebt der Notar

Zeigt sich im Mandat, dass eine dieser Leistungen nötig wird, sagen wir Ihnen vorab, was sie kostet.

Sie möchten ein spanisches Testament errichten?

Stehen Ihre Vorgaben fest, schicken wir Ihnen den Erfassungsbogen und beginnen. Wägen Sie noch ab, klären wir im kostenlosen Orientierungsgespräch, ob eine Beratung vorab sinnvoll ist.

Orientierungsgespräch anfragen

Kontakt

Der erste Schritt kostet nichts.

Im Orientierungsgespräch klären wir, ob wir Ihr Anliegen übernehmen und was es kostet. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Falls erhalten Sie in der Erstberatung.

Schreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags und rufen Sie auf Wunsch zurück.

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