Testament zum Festpreis
Sie wissen, wer nach Ihnen was bekommen soll, und wollen das für Ihr Vermögen auf Teneriffa festhalten. Wir setzen es in ein spanisches Testament mit Rechtswahl um, zum Festpreis.
Für wen der Festpreis gedacht ist
Eigentümer mit Vermögen in Spanien
Sie besitzen eine Immobilie oder ein Konto auf Teneriffa, ob Sie hier leben oder in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Ein spanisches Testament für das spanische Vermögen erspart Ihren Erben später Übersetzungen, Apostillen und Wartezeit.
Wer seine Vorgaben kennt
Sie wissen, wer erben soll, ob es Vermächtnisse oder Auflagen geben soll und welches Recht gelten soll, oder Sie haben das mit uns bereits geklärt. Dann setzen wir es zum Festpreis um.
Wer noch abwägt
Wenn die Eckpunkte noch offen sind, also Rechtswahl, Pflichtteil der Kinder oder Absicherung des Ehepartners, klären wir sie vorab in einer gesonderten Beratung. Danach greift der Festpreis.
So läuft das Mandat ab
Die Vorbereitung erfolgt vollständig digital; persönlich findet nur die Beurkundung beim Notar statt.
- 01
Ihre Vorgaben
Sie erhalten unseren Erfassungsbogen und tragen ein, wer erben soll, welche Vermächtnisse und Auflagen es geben soll und welches Recht gelten soll. Unterlagen schicken Sie uns per E-Mail oder auf Wunsch über das Mandantenportal; wie das abläuft, steht unter Arbeitsweise.
- 02
Gestaltung des Entwurfs
Wir setzen Ihre Vorgaben in einen Testamentsentwurf um und stimmen ihn mit Ihnen ab, mit Blick auf den deutsch-spanischen Bezug Ihres Nachlasses, die EU-Erbrechtsverordnung und die erbrechtlichen und steuerlichen Folgen in beiden Rechtsordnungen.
- 03
Abstimmung mit dem Notariat
Den abgestimmten Entwurf übermitteln wir dem spanischen Notar Ihrer Wahl auf Teneriffa und klären Termin und Formalien.
- 04
Beurkundung beim Notar
Die Errichtung ist höchstpersönlich: Sie unterschreiben beim Notar auf Teneriffa. Auf Wunsch begleiten wir den Termin sprachlich und rechtlich; das vereinbaren wir gesondert.
Der Festpreis setzt voraus, dass Sie uns Ihre Anordnungen konkret vorgeben. Stehen die Eckpunkte noch nicht fest, klären wir sie vorab in einer gesonderten Beratung.
Das Festpreis-Honorar
Der Festpreis umfasst die Gestaltung des Testaments und die Vorbereitung der notariellen Beurkundung auf Grundlage Ihrer konkreten Vorgaben.
| Leistung | Honorar | inkl. 7 % IGIC |
|---|---|---|
| Gestaltung und Vorbereitung | 350 € | 374,50 € |
| Vorherige Beratung zur Gestaltung | Nach individueller Vereinbarung | |
| Begleitung des Beurkundungstermins | Nach individueller Vereinbarung | |
IGIC: kanarische Umsatzsteuer.
Notargebühren und etwaige Übersetzungskosten erhebt der Notar gesondert.
Was der Festpreis umfasst
Im Festpreis enthalten
Der Festpreis umfasst die rechtlich wesentlichen Schritte der Testamentsgestaltung auf Grundlage Ihrer Vorgaben.
- Prüfung, wie sich Ihre Vorgaben nach dem anwendbaren Erbrecht umsetzen lassen
- Gestaltung des Testamentsentwurfs
- Berücksichtigung der EU-Erbrechtsverordnung und der Rechtswahl
- Vorbereitung der notariellen Beurkundung
- Abstimmung des Entwurfs mit dem Notariat
Nicht Bestandteil des Festpreises
Was darüber hinausgeht, bieten wir gesondert an; Sie erhalten dafür vorab ein Angebot:
- Beratung zur Gestaltung, bevor die Eckpunkte feststehen (Rechtswahl, Pflichtteil, Absicherung des Ehepartners)
- Steuerliche Gestaltungsberatung
- Begleitung des Beurkundungstermins beim Notar
- Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente
- Notargebühren und Übersetzungskosten: sie erhebt der Notar
Zeigt sich im Mandat, dass eine dieser Leistungen nötig wird, sagen wir Ihnen vorab, was sie kostet.
Sie möchten ein spanisches Testament errichten?
Stehen Ihre Vorgaben fest, schicken wir Ihnen den Erfassungsbogen und beginnen. Wägen Sie noch ab, klären wir im kostenlosen Orientierungsgespräch, ob eine Beratung vorab sinnvoll ist.
Orientierungsgespräch anfragenWeitere Festpreise
Immobilienkauf
Wir prüfen die Immobilie und den Kaufvertrag, bevor Sie unterschreiben, und begleiten den Kauf bis zur Eintragung im Grundbuch. Der Festpreis richtet sich nach dem Kaufpreis.
Erbschaftsannahme
Wir wickeln den Nachlass in Spanien für Sie ab: Annahme der Erbschaft, Erbschaftsteuer und Umschreibung der Immobilie, auf Wunsch per Vollmacht, ohne dass Sie anreisen müssen. Der Festpreis richtet sich nach dem Nachlasswert.
Mietvertragsprüfung
Wir prüfen Ihren Mietvertrag, vor der Unterschrift oder einzelne Klauseln eines bestehenden Vertrags, und sagen Ihnen schriftlich, was riskant ist und was Sie ändern sollten.
Schenkungen
Wir begleiten die Übertragung Ihrer Immobilie zu Lebzeiten: Vorbereitung der notariellen Urkunde, Steuererklärungen und Eintragung im Grundbuch.
Erstberatung
Eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens, persönlich, telefonisch, per Video oder schriftlich per E-Mail.