Testament zum Festpreis
Rechtssicher, klar kalkulierbar und persönlich begleitet durch einen verantwortlichen anwaltlichen Ansprechpartner.
So funktioniert der Festpreis
Konkrete Vorgaben des Mandanten
Voraussetzung für den Festpreis ist, dass die testamentarischen Anordnungen vom Mandanten konkret vorgegeben werden — etwa die Bestimmung der Erben, Vermächtnisse, Pflichtteilsregelungen oder besondere Auflagen. Liegen die Eckpunkte noch nicht fest, ist eine vorherige Beratung sinnvoll.
Gestaltung und Vorbereitung
Auf Grundlage der Vorgaben gestalte ich den Testamentsentwurf mit besonderem Augenmerk auf die deutsch-spanische Konstellation, die Geltung der EU-Erbrechtsverordnung sowie die steuerlichen und erbrechtlichen Auswirkungen in beiden Rechtsordnungen.
Notarielle Beurkundung
Den abgestimmten Entwurf bereite ich für die notarielle Beurkundung vor. Auf Wunsch begleite ich den Beurkundungstermin beim spanischen Notar als sprachlich und rechtlich verantwortlicher Ansprechpartner.
Eine vorherige Beratung zur testamentarischen Gestaltung ist nicht Bestandteil des Festpreises. Sofern Sie die rechtliche Konzeption Ihrer Verfügung von Todes wegen vorab erörtern möchten, erfolgt dies im Rahmen einer gesonderten Beratung.
Vergütung im Festpreis
Pauschale für Gestaltung und Vorbereitung
Der Festpreis umfasst die Gestaltung und Vorbereitung der notariellen Beurkundung auf Grundlage konkreter Vorgaben des Mandanten.
- Gestaltung und Vorbereitung
- 350 € (zzgl. IGIC/MwSt.)
- Vorherige Beratung
- Nach individueller Vereinbarung.
Notargebühren sowie etwaige Übersetzungskosten sind nicht Bestandteil des Festpreises und werden vom Notar gesondert erhoben. Die Begleitung des Beurkundungstermins erfolgt nach gesonderter Vereinbarung.
Leistungsumfang im Festpreis
Im Festpreis enthalten
Der Festpreis umfasst die rechtlich wesentlichen Schritte der Testamentsgestaltung auf Grundlage konkreter Vorgaben.
- Rechtliche Einordnung der Vorgaben in den deutsch-spanischen Kontext
- Gestaltung des Testamentsentwurfs
- Berücksichtigung der EU-Erbrechtsverordnung und der Rechtswahl
- Vorbereitung der notariellen Beurkundung
- Abstimmung des Entwurfs mit dem Notariat
Nicht Bestandteil des Festpreises
Nicht enthaltene Leistungen können nach Absprache zusätzlich vereinbart werden.
- Vorherige Beratung zur testamentarischen Gestaltung
- Steuerliche Gestaltungsberatung
- Notargebühren und Übersetzungskosten
- Begleitung des Beurkundungstermins
- Erbvertragliche Gestaltungen oder gemeinschaftliche Testamente
Sofern im Einzelfall weitere Leistungen erforderlich oder sinnvoll sind, informiere ich Sie transparent über Umfang und Vergütung.
Interesse am Testament zum Festpreis?
Gerne erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch, ob der Festpreis für Ihre testamentarische Gestaltung geeignet ist und ob ggf. eine vorherige Beratung sinnvoll erscheint.