Mietrecht Spanien 2024: Mieterhöhung nur bis zu einer Höhe von max. 3% zulässig

Auch dieses Jahr hat die spanische Regierung -wie bereits in den letzten Jahren- einen gesetzlichen „Deckel“ bei Mieterhöhungen festgesetzt. Danach kann der Vermieter von Wohnraum eine im Mietvertrag festgelegte Miete unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für das Jahr 2024 um bis zu maximal 3% erhöhen. Da diese gesetzlichen Voraussetzungen oftmals nicht vorliegen oder die Vermieter die aktuelle Gesetzeslage nicht kennen bzw. versuchen, diese gezielt zu umgehen, sind eine sehr hohe Anzahl von Mieterhöhungen unwirksam. Sollten Sie eine Mieterhöhung von Ihrem Vermieter bekommen haben oder planen Sie als Vermieter, eine solche durchzuführen, setzen Sie sich rechtzeitig, d.h. so früh wie möglich, mit mir in Verbindung. Als auf spanisches Mietrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann ich Ihnen mit Sicherheit in Ihrem ganz speziellen Fall behilflich sein.

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