Was ändert sich?
Für Kurzzeitvermietungen (Ferienvermietung) über Online-Plattformen gilt: Sobald für eine Einheit eine NRUA vergeben wurde, ist jährlich ein sogenanntes „Depósito de arrendamientos de corta duración“ zu hinterlegen.
Was ist die NRUA?
Die NRUA (Número de Registro Único de Arrendamiento) ist die einheitliche Registriernummer, die Ihre konkrete Vermietungseinheit im Registersystem eindeutig identifiziert.
Was ist das „Depósito“?
Das Depósito ist eine Jahresmeldung an das zuständige Register, in der pro registrierter Einheit u. a. die im Jahr begonnenen Vermietungen (Zweck, Gästezahl sowie Ein- und Auszugsdaten) zusammengefasst werden.
Wichtig: Pflicht auch ohne Vermietung
Die Pflicht zur jährlichen Hinterlegung besteht auch dann, wenn im betreffenden Jahr keine Vermietungen stattgefunden haben – maßgeblich ist, dass eine NRUA existiert.
Risiko bei Nichtabgabe
Bei Verstoß drohen verwaltungsrechtliche Konsequenzen – bis hin zum Widerruf der NRUA (mit praktischen Folgen für die Plattformvermarktung).