Immobilienkauf zum Festpreis

Rechtssicher · Klar kalkulierbar · Persönlich begleitet durch einen verantwortlichen anwaltlichen Ansprechpartner

Minimalistisches Architektur-Motiv eines hellen Steinkubus in sanftem eisblauen Licht (#DDE3F0). Symbolisiert das transparente und in sich geschlossene Festpreispaket für den Immobilienkauf der Kanzlei Beyer auf Teneriffa.

So funktioniert der Festpreis.

Rechtliche Prüfung.

Vor Abschluss eines Vertrages prüfe ich die Eigentumsverhältnisse, mögliche Belastungen sowie die Situation innerhalb der Eigentümergemeinschaft, um rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und transparent zu machen.

Vertragsgestaltung und Absicherung.

Auf Basis der Prüfung gestalten bzw. prüfe ich die vertraglichen Grundlagen des Immobilienerwerbs (z. B. Vorvert.rag oder Optionsvertrag) und bereiten den notariellen Kaufvertrag vor. Ihre Interessen stehen dabei im Mittelpunkt der rechtlichen Ausgestaltung.

Abwicklung und Eintragung.

Ich begleite den notariellen Kaufvertrag, kümmere mich um die Eintragung der Kaufurkunde im Grundbuch und übernehme die Erstellung und Abgabe der im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb anfallenden Grunderwerbssteuererklärung.

Weitere steuerliche Erklärungen oder behördliche Tätigkeiten können je nach individueller Fallgestaltung erforderlich werden und sind nicht Bestandteil des Festpreispakets.
Gerne informiere ich Sie im Rahmen des Mandats transparent über den konkreten Umfang und ggf. anfallende Zusatzleistungen.

Vergütung im
Festpreis.

Kaufpreisabhängig.

Die Vergütung im Festpreis richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie.

Bis 2.500.000 € Kaufpreis: 0,8 % des Kaufpreises, mindestens 1.950 € (zzgl. IGIC/MwSt.)

Ab 2.500.000 € Kaufpreis: Vergütung nach individueller Vereinbarung.

Notar- und Grundbuchgebühren sowie Steuern sind nicht Bestandteil des Festpreises und werden gesondert erhoben.

Sofern eine Vertretung bei Abschluss eines Vorvertrags oder Notarvertrags gewünscht wird, erfolgt dies nach gesonderter Vereinbarung..

Leistungsumfang im Festpreis.

Im Festpreis enthalten.

Der Festpreis umfasst die rechtlich wesentlichen Schritte des Immobilienerwerbs in Spanien.

  • Rechtliche Prüfung der Eigentumsverhältnisse und möglicher Belastungen
  • Prüfung der Situation innerhalb der Eigentümergemeinschaft
  • Gestaltung bzw. Prüfung der vertraglichen Grundlagen (z. B. Vor- oder Optionsvertrag)
  • Vorbereitung und Begleitung des notariellen Kaufvertrages
  • Eintragung der Kaufurkunde im Grundbuch
  • Erstellung und Abgabe der Grunderwerbssteuererklärung für einen Käufer.

Nicht Bestandteil des Festpreises.

Nicht enthaltene Leistungen können nach Absprache zusätzliche vereinabert werden.

  • Weitere steuerliche Erklärungen außerhalb der Grunderwerbssteuer
  • Laufende steuerliche Betreuung
  • Behördliche Tätigkeiten außerhalb der Kaufabwicklung
  • Übersetzungs- oder Dolmetscherleistungen
  • Sonstige Leistungen, die über den Immobilienerwerb hinausgehen

Sofern im Einzelfall weitere Leistungen erforderlich oder sinnvoll sind, informiere ich Sie transparent über Umfang und Vergütung.

Interesse am Immobilienkauf zum
Festpreis?

Individuelle Beratung.

Gerne erläutere ich Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs,
ob der Festpreis für Ihren Immobilienerwerb geeignet ist und welcher Umfang im konkreten Fall sinnvoll ist.

Unverbindliche Anfrage.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Immobilienrecht oder Erbrecht auf Teneriffa benötigen, erläutere ich Ihnen gern, wie ich Sie in Ihrer konkreten Situation unterstützen kann.
Persönlich vor Ort oder online.

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