Erbschaftsannahme zum Festpreis

Rechtssicher · Klar kalkulierbar · Persönlich begleitet durch einen verantwortlichen anwaltlichen Ansprechpartne

Abstraktes Steinobjekt als Symbol für Ordnung und rechtliche Klarheit bei der Erbschaftsannahme zum Festpreis

So funktioniert der Festpreis.

Rechtliche und steuerliche Prüfung.

Zu Beginn prüfe ich die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Erbschaft nach spanischem Recht sowie – soweit relevant – nach deutschem Recht. Ziel ist eine rechtssichere Entscheidungsgrundlage unter Berücksichtigung von Fristen, Haftungsfragen und steuerlichen Auswirkungen.

Vorbereitung der Erbschaftsannahme.

Auf Grundlage der Prüfung bereite ich die Erbschaftsannahme vollständig vor. Hierzu gehört die Zusammenstellung, Prüfung und rechtliche Einordnung der erforderlichen Unterlagen sowie die Vorbereitung der notwendigen Erklärungen und Vollmachten.

Die Erbschaftsannahme kann regelmäßig ohne persönliche Anwesenheit in Spanien erfolgen. Voraussetzung hierfür ist eine notarielle Vollmacht, die ein deutscher oder spanischer Notar nach meinen Anweisungen vorbereiten kann.

Notarielle Umsetzung und Abwicklung.

Ich begleite die notarielle Erbschaftsannahme, erstelle die erforderlichen steuerlichen Erklärungen und übernehme deren fristgerechte Abgabe bei den zuständigen Behörden und Banken.
Bei Immobilien veranlasse ich die ordnungsgemäße Umschreibung im Grundbuch.

Der gesamte Ablauf erfolgt persönlich begleitet durch mich als festen anwaltlichen Ansprechpartner.

Weitere steuerliche Erklärungen oder notarielle bzw. behördliche Tätigkeiten können je nach individueller Fallgestaltung erforderlich werden und sind nicht Bestandteil des Festpreispakets.
Gerne informiere ich Sie im Rahmen des Mandats transparent über den konkreten Umfang und ggf. anfallende Zusatzleistungen.

Vergütung im Festpreis.

Vergütung nach Nachlasswert.

Die Vergütung im Festpreis richtet sich nach dem Wert des Nachlasses.

  • Bis 2.500.000 € Nachlasswert:
    1,3 % des Nachlasswertes, mindestens 1.950 € (zzgl. IGIC/MwSt.)
  • Ab 2.500.000 € Nachlasswert:
    Vergütung nach individueller Vereinbarung

Nicht im Festpreis enthalten sind Notar-, Grundbuch- und Behördengebühren sowie anfallende Steuern.
Sofern eine Vertretung bei weiteren notariellen Vorgängen erforderlich wird, erfolgt dies nach gesonderter Vereinbarung.

Leistungsumfang im Festpreis.

Im Festpreis enthalten.

Der Festpreispaket umfasst die rechtlich wesentlichen Schritte der Erbschaftsannahme in Spanien.

  • Rechtliche und steuerliche Prüfung der Erbschaft
  • Abstimmung der Vorgehensweise nach spanischem Recht
  • Vorbereitung der Erbschaftsannahme und der erforderlichen Unterlagen
  • Vorbereitung und Begleitung der notariellen Erbschaftsannahme
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
  • Abgabe der Steuererklärungen bei den zuständigen Finanzbehörden
  • Eintragung der Erben im Grundbuch (bei Immobilien)

Nicht Bestandteil des Festpreises.

Nicht enthaltene Leistungen können nach Absprache zusätzliche vereinabert werden.

  • Weitere steuerliche Erklärungen außerhalb der Erbschaftsteuer
  • Laufende steuerliche Betreuung
  • Behördliche Tätigkeiten außerhalb der Erbschaftsabwicklung
  • Übersetzungs- oder Dolmetscherleistungen
  • Sonstige Leistungen, die über die Erbschaftsannahme hinausgehen
  • Sofern im Einzelfall weitere Leistungen erforderlich oder sinnvoll sind, informiere ich Sie transparent über Umfang und Vergütung.

Sofern im Einzelfall weitere Leistungen erforderlich oder sinnvoll sind, informiere ich Sie transparent über Umfang und Vergütung.

Interesse an der Erbschaftsannahme zum
Festpreis?

Individuelle Beratung.

Gerne erläutere ich Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs,
ob die Erbschaftsannahme zum Festpreis für Ihren konkreten Fall geeignet ist und in welchem Umfang.

Unverbindliche Anfrage.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Immobilienrecht oder Erbrecht auf Teneriffa benötigen, erläutere ich Ihnen gern, wie ich Sie in Ihrer konkreten Situation unterstützen kann.
Persönlich vor Ort oder online.

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