Der Arrendamiento de Temporada ist für vorübergehenden Wohnbedarf gedacht — etwa eine berufliche Entsendung, ein Studienaufenthalt oder die Überwinterung. Für ihn gilt der zwingende Bestandsschutz der Wohnraummiete nicht. Genau deshalb wird der Vertragstyp auf Teneriffa massenhaft zweckentfremdet: Verträge werden auf elf Monate befristet und als „Temporada" bezeichnet, obwohl der Mieter dauerhaft dort wohnt.
Die spanischen Gerichte lassen sich von der Bezeichnung nicht leiten. Entscheidend ist der tatsächliche Zweck: Dient die Wohnung dem dauerhaften Wohnbedarf des Mieters, behandeln die Gerichte den Vertrag als reguläre Wohnraummiete — mit vollem zwingendem Mieterschutz, einschließlich des mehrjährigen Bestandsschutzes nach dem spanischen Mietgesetz (LAU). Für Vermieter bedeutet das: Der vermeintlich flexible Vertrag bindet im Ernstfall für Jahre. Ob eine echte Temporada-Konstellation vorliegt, ist eine Frage der Umstände und der Vertragsgestaltung, nicht der Überschrift.