Glossar
Erbrecht

Certificado de Defunción Internacional

Die mehrsprachige internationale Sterbeurkunde — sie erspart bei deutsch-spanischen Erbfällen den Umweg über Apostille und beglaubigte Übersetzung.

Am Anfang jeder Nachlassabwicklung auf Teneriffa steht der Nachweis des Todesfalls gegenüber spanischen Registern, Notaren und Behörden. Eine rein deutsche Sterbeurkunde genügt dafür nicht ohne Weiteres — sie müsste förmlich für den internationalen Gebrauch aufbereitet und übersetzt werden. Die mehrsprachige internationale Sterbeurkunde nach dem einschlägigen Übereinkommen umgeht diesen Aufwand: Sie wird in Spanien unmittelbar anerkannt, ohne Apostille und ohne beglaubigte Übersetzung.

Praktisch bedeutet das: Wer beim deutschen Standesamt gezielt die internationale (mehrsprachige) Ausfertigung anfordert — am besten gleich in mehreren Exemplaren —, vermeidet eine der häufigsten frühen Verzögerungen in deutsch-spanischen Erbfällen. Welche weiteren Urkunden für die Abwicklung nötig sind und in welcher Form, hängt vom Einzelfall ab.