Erbschaften und Schenkungen mit Spanienbezug unterliegen der spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuer, auch wenn Erben und Erblasser in Deutschland leben — bei Nichtresidenten typischerweise beschränkt auf das spanische Vermögen, etwa die Immobilie auf Teneriffa. Die Steuer ist regional ausgestaltet: Die Kanarischen Inseln gewähren nahen Angehörigen erhebliche Vergünstigungen, die die Belastung im Ergebnis stark reduzieren können.
Diese Vergünstigungen sind allerdings an Voraussetzungen gebunden, und ihre konkrete Ausgestaltung hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert — welche Regelung im Erbfall gilt, ist eine Frage des Einzelfalls und des Stichtags. Stabil ist dagegen der Rahmen, der in der Praxis am häufigsten zum Problem wird: Die Steuer ist innerhalb von sechs Monaten zu erklären und abzuführen. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist zwar möglich, der Antrag muss jedoch innerhalb der ersten fünf Monate der laufenden Frist bei der Steuerbehörde eingehen — danach gestellt, bleibt er wirkungslos. Wann die Frist im Einzelfall zu laufen beginnt und wie sie sich zur Nachlassabwicklung verhält, gehört zu den ersten Punkten, die nach einem Erbfall geklärt werden sollten.