KANZLEI BEYER

Ley de Costas

Das spanische Küstengesetz: Es unterwirft küstennahe Grundstücke Schutzzonen mit Nutzungsbeschränkungen bis hin zum Verlust der Bausubstanz.

Immobilienkauf

Das spanische Küstengesetz erklärt den Strand- und Uferbereich zum öffentlichen Eigentum (dominio público marítimo-terrestre) und legt landeinwärts Schutzzonen fest, in denen private Nutzung und Bebauung erheblich eingeschränkt sind. Liegt eine Immobilie ganz oder teilweise in einer dieser Zonen, reichen die möglichen Folgen von Bau- und Umbauverboten über zeitlich begrenzte Nutzungsrechte bis zum Verlust der Bausubstanz.

Wie weit die Zonen im Einzelfall reichen und welche Einschränkungen konkret gelten, hängt von der behördlichen Festlegung der Küstenlinie (deslinde) und der Einstufung des jeweiligen Abschnitts ab; das ist auf Teneriffa von Gemeinde zu Gemeinde, teils von Grundstück zu Grundstück verschieden. Bei küstennahen Objekten gehört die Prüfung der Küstensituation deshalb zwingend zur rechtlichen Ankaufsprüfung; aus dem Grundbuchauszug allein ergibt sie sich nicht immer.

Ausführlich im Ratgeber:

Rechtliche Ankaufsprüfung (sog. Due Diligence) beim Immobilienkauf in Spanien: warum das Modewort wenig taugt

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